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Inkasso Rechnung nach 15 Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Inkasso Rechnung nach 15 Jahren innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2007, 20:03
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Inkasso Rechnung nach 15 Jahren

Hallo!
Stellen wir uns folgenden Fall vor:
Mister X erhällt einen Brief von einer Inkassofirma, dessen Inhalt wie folgt ist:
Sie informieren Mister X davon, dass sie eine abgetretene Forderung einer zweiten Inkassofirma übernommen hat, dessen Ursprung eine Versandhausrechnung war. Diese Firma beruft sich auf einen Vollstreckungstitel, der Mister X vor 15 Jahren zugestellt worden sei. Die Gesamtschuld beliefe sich nun auf knappe XXXX Euros. Ausserdem enthält der Brief eine Auflistung von Zinsen, Mahnkosten, Vollstreckungsbescheidkosten und Auslagen für Adressenermittlung, die nach über 9 Jahren berechnet worden sind. Ausserdem wird Mister X dazu unter Androhung weiterer Schritte dazu aufgefordert, den fälligen Betrag innerhalb einer Frist zu begleichen oder ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Interessant daran ist, dass Mister X nie eine Bestellung bei einem Versandhaus aufgegeben hat, nie eine Lieferung bekam, nie eine Rechnung bekam, auch keine Mahnung und auch keinen Vollstreckungstitel. Mister X hat nie für einen Erhalt für eine Lieferung oder einen Titel quittiert.
Mister X hatte nie die Chance eines Widerrufes bekommen.
Daraufhin ruft Mister X bei der Inkassofirma an und bittet um Erklärung dieses Briefes. Die Antwort ist kurz und knapp: die Schuld bestehe wegen dem Titel. Als Mister X nachfragt, was ursprünglich bestellt worden ist, wird Ihm erklärt, dass keine Auskunft erteilt werden könne, da bereits ein Titel besteht. Ausserdem wird Mister X darauf hingewiesen, dass das Versandhaus auch keine Auskunft erteilen könne, da bereits ein Titel vorliegt.
In dem Brief der Inkassofirma stand zudem auch eine Kundennummer des Versandhauses, welche Mister X auf der Websteite des Versandhauses überprüfte und herausfand, dass das Konto zu einem Familienmitglied mit fast identischem Namen gehört. Mister X sprach mit dem Familienmitglied, welches jede Schuld von sich weist.
Was sollte Mister X nun tun? Welche Schritte sollte er tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2007, 23:04
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AW: Inkasso Rechnung nach 15 Jahren

Es heißt im Übrigen, wegen "des" Titels... aber sonst solch ein Titel verjährt wenn ich mich richtig erinnere nach 30 Jahren...
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2007, 03:56
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AW: Inkasso Rechnung nach 15 Jahren

Hallo,

Zitat:
...diese Firma beruft sich auf einen Vollstreckungstitel, der Mister X vor 15 Jahren zugestellt worde sei...
Daraus könnte man folgern, daß ein Anspruch vor 15 Jahren tituliert worden und längst in Rechtskraft erwachsen ist.
Sollte dies so sein, besteht grundsätzlich wenig Aussicht auf Erfolg, die Zahlungspflicht erfolgreich abzuwenden.

Zitat:
...Sie informierten Mister X davon, dass sie eine abgetretene Forderung einer zweiten Inkassofirma über-
nommen hat...
Die Zwangsvollstreckung kann nur derjenige betreiben, der aus Titel als Gläubiger hervorgeht. Sollte der titulierte Anspruch nach Rechtskraft abgetreten worden sein, muß der Zedent, um die ZV betreiben zu können, die Erteilung
der Vollstreckungsklausel auf seinen Namen nach den §§ 727 ZPO nachweisen.
Vor diesem Hintergrund sollte Mister X seine grundsätzliche Zahlungbereitschaft bekräftigen und den angeblichen
Gläubiger auffordern, ihm die zur Prüfung des Anspruches erforderlichen Umstände und Daten innerhalb einer nach-
bar gesetzen Frist mitzuteilen.
Mister X sollte darauf bestehen, daß das Inkassounternehmen, welches sich der Forderung als Zedent berühmt,
sowohl eine Kopie des ominösen Titels wie auch eine Abtretungsurkunde im Orginal vorlegen läßt.
Ignoriert der Gläubiger dieses Gebot, ist eine Erfüllung der Forderung nicht veranlaßt.
Sollte sich deshalb ein GV melden, würde Mister X unter Darlegung der besonderen Problematik dieses Falles ihn bitten, die nötigen Unterlagen und Informationen übermitteln.
Bestünde danach der Anspruch zu Recht, sollte er ihn erfüllen.

Gruß
Kamphausen
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