Dies ist eine Diskussion zu Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung ich komme gleich zu folgenden Fall. Person A hat sich online bei der Firma XY eine Brille gekauft. Nach langem hin und her zwischen Person A und Firma XY ist dann auch endlich eine Brille angekommen. Mit der Lieferung der Brille war auch gleich die Rechnung mit Fälligkeitsdatum bei. Der Rechnungsbetrag liegt bei 33,90€ und das Fälligkeitsdatum auf 29.12.2011. Durch Vergesslichkeit hat Person A den Betrag nicht bezahlt und erhielt am 04.02.2012 von einem Inkasso Büro ein Schreiben. In der "Zahlungserinnerung", wie Sie diese nennen, wird nun folgendes gefordert. Rechnungsbetrag: 33,90€ Unverzinsliche Kosten: 41,00 Zinsen auf Hauptforderung: 0,17 Forderung gesamt: 75,07@€ Sind die Mehrkosten von 41,17€ rechtens ? Person A hat nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten. Nur das Schreiben von Inkasso. Wie sollte Person A nun weiter vorgehen ? Danke und Gruß N.S |
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Wenn Person A mit dem 29.12. bereits in Verzug war, dann sind die Inkassokosten rechtens, hier müsste man nur die Höhe noch prüfen. Einer Mahnung bedarf es dann dafür nicht. Es ist ein weit verbreiter Irrglaube, das man einen Schuldner erst drei Mal anmahnen muss Konnte das Inkassounternehmen denn nachweisen, das es vom Gläubiger beauftragt wurde?
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Zitat:
|
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Lag da irgendwas dabei? Irgendwas das schriftlich beweist, das das Inkassounternehmen wirklich beauftragt wurde oder haben die nur geschrieben das sie im Auftrag von xyz arbeiten? Meines Wissens nach, müssen die die Vollmacht auch nachweisen können @Rest: Falls ich falsch liege, dann bitte korrigieren, aber ich meinte, ich hätte das hier schon so gelesen
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Nein, es lag nichts bei. Im Schriftstück "Zahlungserinnerung" wird nur ein Gläubiger benannt. Firma XY |
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Also... Ich habe mich mal im www etwas weiter belesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte das Inkasso Büro die geforderten Kosten von 41,00€ zwar einklagen, würde aber mit der Klage scheitern. Da es vom Gläubiger keine Not gab, den ausstehenden Betrag über ein Inkasso Büro einzufordern. Folgendes ist derzeit passiert: Person A hat mittlerweile den Fälligkeitsbetrag in Höhe von 33,90€ + 0,17€ Zinsen an den Gläubiger überwiesen. Folgendes will Person A mit Rücksprache von euch als nächsten tun. Person A setzt ein Schriftstück auf in dem folgendes steht: "Ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie hiermit darüber in Kenntnis das keine offene Forderung seitens Ihres vermeintlichenm Auftraggebers gegenüber mir gibt. Sind Sie anderer Meinung empfehle ich Ihnen den Rechtsweg." Kann das Person A so schreiben und an das Inkasso Büro faxen ? Ist es allgm. ein guter Weg ? |
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Wenn es noch jemanden interessieren sollte, was ich aber langsam bezweifle, bei den Antworten ...Person A hat erst einmal die Forderung über ein Einschreiben aus folgenden Gründen abgewiesen. 1. Wie im BGB § 286 Abs. 3 festgehalten, wurde Person A nicht auf die Folgen eines Verzuges weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders darauf hingewiesen. 2. Wurde weder eine Gläubigervollmacht noch eine Abtretungserklärung dem Schreiben beigefügt. Mal abwarten was daraus wird |
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Hm, ja sorry, ich war mit meiner Weisheit am Ende, aber ich hab mein Bestes gegeben
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Zitat:
|
| |||
| AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung Ein solcher fiktiver Brief wäre wohl in Ordnung. Nach der Fallbeschreibung wäre mMn gar kein Verzug gegeben, sodass die Kosten des Inkassos auch aus diesem Grund auf den Lieferanten zurückfallen. Verzug wäre nämlich nur durch eine Mahnung nach Fälligkeit gegeben, oder durch eine vereinbarte Zahlungsfrist. Die dritte Möglichkeit, 30 Tage nach Fälligkeit, fällt hier vermutlich sowohl mangels Zeitablauf als auch wegen des "Verbraucher"status des Kunden weg. Da müsste man sich also noch ungenannte Klauseln im Vertrag oder der AGB oder einen "Kontoauszug" vorstellen, um einen Verzug herzustellen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Forderung vom Inkasso ohne Mahnung der Bahn rechtmässig? | Bürgerliches Recht allgemein | 27.01.2011 21:01 |
| Inkasso ohne Mahnung? | Verbraucherrecht | 05.02.2010 15:40 |
| Inkasso Ohne Mahnung? | Bürgerliches Recht allgemein | 04.02.2010 12:27 |
| Anwaltschreiben Ohne Zahlungserinnerung o.Mahnung | Computerrecht / EDV-Recht | 01.11.2009 13:04 |
| Inkasso-Forderung ohne Mahnung bei Bankeinzug? | Internetrecht | 27.03.2009 18:38 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios