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Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Dies ist eine Diskussion zu Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 13:58
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Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Hallo,

ich komme gleich zu folgenden Fall.

Person A hat sich online bei der Firma XY eine Brille gekauft. Nach langem hin und her zwischen Person A und Firma XY ist dann auch endlich eine Brille angekommen.

Mit der Lieferung der Brille war auch gleich die Rechnung mit Fälligkeitsdatum bei. Der Rechnungsbetrag liegt bei 33,90€ und das Fälligkeitsdatum auf 29.12.2011.

Durch Vergesslichkeit hat Person A den Betrag nicht bezahlt und erhielt am 04.02.2012 von einem Inkasso Büro ein Schreiben. In der "Zahlungserinnerung", wie Sie diese nennen, wird nun folgendes gefordert.

Rechnungsbetrag: 33,90€
Unverzinsliche Kosten: 41,00
Zinsen auf Hauptforderung: 0,17

Forderung gesamt: 75,07@€

Sind die Mehrkosten von 41,17€ rechtens ? Person A hat nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten. Nur das Schreiben von Inkasso. Wie sollte Person A nun weiter vorgehen ?


Danke und Gruß
N.S
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:01
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Wenn Person A mit dem 29.12. bereits in Verzug war, dann sind die Inkassokosten rechtens, hier müsste man nur die Höhe noch prüfen. Einer Mahnung bedarf es dann dafür nicht.
Es ist ein weit verbreiter Irrglaube, das man einen Schuldner erst drei Mal anmahnen muss

Konnte das Inkassounternehmen denn nachweisen, das es vom Gläubiger beauftragt wurde?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:08
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Konnte das Inkassounternehmen denn nachweisen, das es vom Gläubiger beauftragt wurde?
Bitte definieren Sie "nachweisen"
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:22
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Zitat:
Zitat von neuer-Schuldner Beitrag anzeigen
Bitte definieren Sie "nachweisen"
Lag da irgendwas dabei? Irgendwas das schriftlich beweist, das das Inkassounternehmen wirklich beauftragt wurde oder haben die nur geschrieben das sie im Auftrag von xyz arbeiten? Meines Wissens nach, müssen die die Vollmacht auch nachweisen können

@Rest: Falls ich falsch liege, dann bitte korrigieren, aber ich meinte, ich hätte das hier schon so gelesen
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:25
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Nein, es lag nichts bei. Im Schriftstück "Zahlungserinnerung" wird nur ein Gläubiger benannt. Firma XY
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 15:23
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Also...
Ich habe mich mal im www etwas weiter belesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte das Inkasso Büro die geforderten Kosten von 41,00€ zwar einklagen, würde aber mit der Klage scheitern. Da es vom Gläubiger keine Not gab, den ausstehenden Betrag über ein Inkasso Büro einzufordern.

Folgendes ist derzeit passiert:
Person A hat mittlerweile den Fälligkeitsbetrag in Höhe von 33,90€ + 0,17€ Zinsen an den Gläubiger überwiesen.

Folgendes will Person A mit Rücksprache von euch als nächsten tun.
Person A setzt ein Schriftstück auf in dem folgendes steht:

"Ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie hiermit darüber in Kenntnis das keine offene Forderung seitens Ihres vermeintlichenm Auftraggebers gegenüber mir gibt. Sind Sie anderer Meinung empfehle ich Ihnen den Rechtsweg."

Kann das Person A so schreiben und an das Inkasso Büro faxen ? Ist es allgm. ein guter Weg ?
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  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 18:57
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Wenn es noch jemanden interessieren sollte, was ich aber langsam bezweifle, bei den Antworten ...

Person A hat erst einmal die Forderung über ein Einschreiben aus folgenden Gründen abgewiesen.

1. Wie im BGB § 286 Abs. 3 festgehalten, wurde Person A nicht auf die Folgen eines Verzuges weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders darauf hingewiesen.

2. Wurde weder eine Gläubigervollmacht noch eine Abtretungserklärung dem Schreiben beigefügt.

Mal abwarten was daraus wird
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  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 22:43
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Hm, ja sorry, ich war mit meiner Weisheit am Ende, aber ich hab mein Bestes gegeben
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 23:04
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Zitat:
1. Wie im BGB § 286 Abs. 3 festgehalten, wurde Person A nicht auf die Folgen eines Verzuges weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders darauf hingewiesen.
jepp. völlig korrekt. als verbraucherin muss man nämlich extra auf den verzug hingewiesen werden, bevorüberhaupt verzug entstehen kann. sollte das nichtgeschehen sein, ist der fall damit erledigt.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 13:22
772 772 ist offline
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AW: Inkasso Forderung ohne Zahlungserinnerung o. Mahnung

Ein solcher fiktiver Brief wäre wohl in Ordnung.

Nach der Fallbeschreibung wäre mMn gar kein Verzug gegeben, sodass die Kosten des Inkassos auch aus diesem Grund auf den Lieferanten zurückfallen.

Verzug wäre nämlich nur durch eine Mahnung nach Fälligkeit gegeben, oder durch eine vereinbarte Zahlungsfrist. Die dritte Möglichkeit, 30 Tage nach Fälligkeit, fällt hier vermutlich sowohl mangels Zeitablauf als auch wegen des "Verbraucher"status des Kunden weg. Da müsste man sich also noch ungenannte Klauseln im Vertrag oder der AGB oder einen "Kontoauszug" vorstellen, um einen Verzug herzustellen.
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