Dies ist eine Diskussion zu Hilfe, ärger mit maler innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Hilfe, ärger mit maler Als alles soweit besprochen war, meinte der Maler das es besser wäre wir würden das so unter uns ohne "myhammer" machen damit der Maler die Provision nicht an myhammer bezahlen muss... X war das in dem Moment egal, da X einfach schnell einen Maler gebraucht hat. Der Maler meinte da er ein Kleinunternehmer ist wäre er Steuerbefreit... Das heisst X und Y würden eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer bekommen. X hat gesagt wir können das so machen, ohne dabei über mögliche folgen nach zu denken. Dann hat der Maler X die Auftragsbestätigung per email geschickt, worauf X geantwortet hat, das sie ihm gerne das Geld überweisen möchte. ( verständlich da X keine 550 Euro in ner leeren whg liegen lassen möchte). Daraufhin meinte der Maler, dass er das nur ungern so haben will, es aber wenn es sein muss so ok wäre... dass alles war am 7.4.11... Nachdem X dann mit Y gesprochen hat, da X das mit der MwsT komisch vor kam ( Schwarzarbeit) und vor allem dass er an myhammer keine Provision zahlen möchte ( betrug) hat X ihm am 13.4.11 angerufen und gesagt, dass X und Y laut Mietvertrag gar nicht zum streichen verpflichtet ist ( 2 deutig geschrieben laut Anwalt unwirksame Klausel)... daraufhin ist der Maler natürlich am Telefon explodiert... Beschimpfte X übelst und meinte X würde ihn ruinieren, er habe wegen X und Y 3 oder 4 Aufträge abgesagt und er würde sich für das was X getan hat ( Auftrag widerrufen) bei X rächen... Er meinte zudem als X gesagt hat dass X bei telefonischen oder per email Vereinbarungen eine Widerufsfrist von 14 Tagen habe, einen am Kopf habe, das man nirgendwo eine Widerrufsfrist habe vorallem nicht bei Handwerkern und er mir am liebsten den Rost runter ziehen würde. Da er mich regelrecht angebrüllt hat, hat X gesagt, dass X sich so einen Ton und Umgang von ihm nicht gefallen lasse und das Gespräch nun beende... dann hat X aufgelegt... ( das Telefonat war unter zeugen... die Umzugshelfer ( 6 stück ) waren vor ort) Da die Wände aber doch sehr verschmutzt waren als die whg dann leer war, hat X gesagt bevor X und Y da doch noch irgendwie ärger bekommen lassen Sie die whg lieber doch streichen ( vom Umzugsunternhmen mit Rechnung und allem drum und dran) einfach damit Sie ruhe und einen sauberen abgang haben... 5 Wochen sind bis jetzt vergangen in denen X nix von dem Maler gehört hat. Gestern allerdings kam ein Brief mit einer Rechnung in Höhe von 480 Euro. Er will nun das Geld abzüglich Fahrkosten und Materialkosten haben... ( er hat die whg aber NICHT GESTRICHEN!) In dem Brief steht, das X zu ihm gesagt habe dass die Hausverwaltung meinte das X und Y die whg nicht streichen müssen da sie noch relativ gut aussieht(LÜGE!!)... und dass er einen ausführlichen Brief von der Hausverwaltung vorliegen hat. und er weiß komischerweise den Namen vom neuen Maler ( war ein Umzugshelfer) und dass der neue Maler an Tag XY gestrichen hat ( Rechnung mit MwsT vorhanden) ... Dass sind dinge die eigentlich 3 Personen wissen. Was kann getan werden ?? Hoffentlich ist das so richtig ?!? geschrieben ??? *hilfe* |
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| AW: Hilfe, ärger mit maler die nicht-ausgewiesene mehrwertsteuer bei kleinunternehmern ist übrigns korrekt. rücktritt bei fernabsatzverträgen gilt nur gegenüber unternehmern. ich bin mir nicht sicher, ob klein-unternehmer (wie es sich ja um einen hier handelt) davon auch betroffen sind, denn diese werden zumindest steuerrechtlich nicht wie unternehmer behandelt. dh. ich kann nicht sagen, ob hier tatsächlich ein rücktrittsrecht seitens der xy besteht. ich halte zumindest für möglich, dass dem nicht so ist. falls also der rücktritt in diesem fall nicht wirksam wäre, so bestände für den maler ein recht auf schadenersatz. das besteht allerdings nur dann, wenn er wirklich einen schaden erlitten hätte. das müsste er auch glaubhaft nachweisen, das dem so ist. wenn es also stimmen würde, dass er aufträge abgelehnt hat und diese dann tatsächlich auch nicht nachträglich mehr hat bekommen können, DANN stünde ihm tatsächlich schadenersatz zu. aber auch wirklich nur dann. die tatsache, dass er offenbar ein unangenehmer und brüllender zeitgenosse ist, tut nichts zur sache. dass hier nun ein anderer maler die wohnung gestrichen hat, tut auch nichts zur sache. die sache bezüglich der verpflichtung gegenüber des internetprotals ("myschrauber") könnte man als versuchten betrug ansehen, das könnte strafrechtliche konsequenzen sowohl für den maler als auch für x (oder war es y?) haben. (soweit ich weiß, verpflichtet sich auch die kundin, dass die sache über "myschrauber" abgewickelt wird.) aber das soll wohl auch nicht gegenstand der frage hier sein. Zitat:
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| AW: Hilfe, ärger mit maler X und Y haben den Mietvertrag von einem Anwalt prüfen lassen ... Der meinte daraufhin dass die Klausel so blöd geschrieben ist, dass sie unwirksam ist / sein köntte... Aber da die Wände doch schlimmer waren wie gedacht haben sich X und Y daraufhin entschieden die Whg doch streichen zu lassen um einfach dem ärger der eventuell gekommen waäre aus dem weg zu gehn. Das lustige ist ja der Maler hat gemeint, dass er an diesem Tag 3 oder 4 Aufträge gehabt haben soll... und die dann für den Auftrag von X und Y abgesagt habe... Sry das passt doch nicht oder ?? Also wenn man an datum x um xx uhr einen termin hat dann legt man doch eknien 2 drauf und schiebt den anderen mach hinten oder sagt den sogar ab?? Allein dass ist schon sehr komisch. Vorallem will der Maler ja alles haben ausser Fahr und Materialkosten ... <<-- Diese betragen übrigens nur knapp 70 Euro vom gesamt Betrag... ![]() Doch ein Fall für den Anwalt ? |
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