Dies ist eine Diskussion zu Hausverbot mit unbefristeten Gutschein innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Hausverbot mit unbefristeten Gutschein also angenommen man besitzt einen unbefristeten gutschein und versucht diesen über einen anderen kunden im laden einzulösen und wird daraufhin des ladens verwiesen. Behält der gutschein nun seine gültigkeit oder ist der verkäufer dadurch dass er einem die möglichkeit nimmt diesen einzulösen gezwungen den gutschein auszuzahlen? im voraus bereits vielen Dank für die Hilfe |
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| AW: Hausverbot mit unbefristeten Gutschein Man wird in einem solchen Fall wohl annehmen müssen, daß V zur Auszahlung des Nennwertes verpflichtet ist. Sonst könnte er ja einfach den Betrag, auf den der Gutschein lautet, einstreichen - und ein wie auch immer begründetes Hausverbot kann dies natürlich nicht rechtfertigen.
__________________ Gruß Augustus |
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| AW: Hausverbot mit unbefristeten Gutschein Schon mal versucht, den Gutschein über eine kostenlose I-Net-Anzeige z.B.: bei Kiji... loszuwerden????? (Nein, nicht Ebei) alternativ: Kaufe doch für den Gutschein 2 - 3 (Billig-)Angebotsfahrräder mit Garantie usw. und versteigere diese am Ort z.B.: Auktion: "Fabrikneuer Trettsiphon" vom Hause - Fahrrad Meiermüllermustermann - mit Garantie und Serviceheft Wichtig hierbei wäre, man handelt selbst den Verkäufer bei Abnahme von 3 Räder noch etwas runter --- später wird bezahlt mit dem Gutschein (muss er ja nicht vorher wissen )Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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