Dies ist eine Diskussion zu Handyvertrag via kalten Anruf ergaunert - Kündigungen nicht beachtet innerhalb des Forums Verbraucherrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mal angenommen, Frau X wurde von einem Handyverteter angerufen und fiel auf die Abzocke "Wir haben hier ein Handy für nur einen Euro und stellen ihren aktuellen Vertrag billiger dafür um" rein - hat nun also 2 Verträge (Den aktuellen, schon bestehenden, sowie den neue abgeschlossenen mit dem Handy) Das Handy kam und Frau X unterzeichnete den Vermerk "handy erhalten" - dummerweise ist diese Unterschrieft auch gültig für den gesamten Vertrag. Frau X kann also nichtmehr zahlen und kommt ins straucheln, veranlasst monatliche Ratenzahlungen, kündigt immer wieder den Vertrag, ohne wirklich Antwort zu erhalten. Dann endlich die rettende Email. Frau X bekommt eine Kündigung von Seitens des Anbieters, da sie nicht mit dem zahlen nachkommt. Sie sollte lediglich den Restbetrag zahlen und gut wäre. Frau X bittet um eine letzte Ratenzahlung - Der Anbieter meldet sich nichtmehr. Kurz darauf ein Brief von einem Inkassobüro - man solle bitte die offene Rechnung begleichen, zudem würde der Anbieter nun kündigen, da man zahlungsunfähig scheine und es würden noch die Bearbeitungsgebühren etc. anfallen. Frau X bekommt gleichzeitig eine Email vom Anbieter welcher sich dafür entschuldigte, so lange auf die Antwort warten lassen zu haben - er könne nichtsmehr tun, da der Fall weitergereicht worden wäre. Da Frau X nicht gezahlt hätte, wie man es ihr angeblich mitgeteilt habe, wäre ihr Vertrag nun gekündigt ~ Die Rechnung weist aber einen weiterne Monat des Vertragsbestandes auf ~ (Dezember eigentliche Kündigung - Januar wurde erneut berechnet) Der Betrag auf der ersten Kündigungsemail seitens des Anbieters zeigt einen anderen auf, als jener, welcher auf dem Inkassoschreiben vermerkt wurde. Zudem schreibt der Inkassobearbeiter nun Frau X vor, in welchen Raten sie abzuzahlen hätte - Welche Chancen hat Frau X nun, da wirklich aus dem Vertrag zu sein? Zudem: darf ein Inkassobüro Frau X vorschlagen, in welchen Höhen Sie zahlen muss? (Frau X hat dem Handyanbieter einen Betrag von 30 Euro genannt ) Vielen Dank schonmal im Voraus~ Lg Myv |
| |||
| AW: Handyvertrag via kalten Anruf ergaunert - Kündigungen nicht beachtet Zitat:
Ferner sollte Frau X, falls sich herausstellt, dass ein Vertrag besteht, umgehend den Rechnungsbetrag an den Mobilfunkanbieter bezahlen und nicht an das Inkassounternehmen. Frau X sollte sich auch darauf einstellen, dass das Inkassounternehmen in nächster Zeit mit Post nervt, die man aber ignorieren kann. Erst falls etwas vom Gericht (Mahnbescheid) kommt, sollte reagiert werden. Der Vertrag könnte natürlich am Telefon geschlossen worden sein. Das wäre aber vom Moilfunkanbieter zu beweisen, z.B. Tonaufnahme. |
| |||
| AW: Handyvertrag via kalten Anruf ergaunert - Kündigungen nicht beachtet Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() wie lange lief denn dieser vertrag? und war es eine art vertragsänderung oder wie? wenn ich recht verstanden habe, war es der gleiche anbieter wie der ursprüngliche alte handy-vertrag? |
| |||
| AW: Handyvertrag via kalten Anruf ergaunert - Kündigungen nicht beachtet Zitat:
Ferner bezweifle ich, dass bereits eine Aktivlegitimation des Inkassounternehmens vorliegt oder gar die Abtretung des Zedenten an das Inkassounternehmen. Aber erstmal sollte darauf eingegangen werden, ob überhaupt ein Vertrag vorliegt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| handy, inkasso, kalter anruf, vertrag |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vorvertraglichkeit bei zu kalten Räumen - nicht erkennbar bei Übergabe ?? | Versicherungsrecht | 22.11.2010 11:11 |
| Patientenverfügung wird nicht beachtet | Arztrecht | 19.04.2010 20:16 |
| Was kann einem Arbeitnehmer passieren, wenn Kündigungsfirst nicht beachtet wird | Arbeitsrecht | 07.10.2008 15:33 |
| Rechtskräftiges Urteil wird nicht beachtet -> Folgen ?! | Mietrecht | 22.08.2008 12:49 |
| Ausparkender beachtet fließenden Verkehr nicht | Straßenverkehrsrecht | 11.02.2007 00:52 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios