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Handysperrung bei 40 Euro ,trotz überweisung und BGH Urteil ?

Dies ist eine Diskussion zu Handysperrung bei 40 Euro ,trotz überweisung und BGH Urteil ? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 09.08.2011, 11:08
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Handysperrung bei 40 Euro ,trotz überweisung und BGH Urteil ?

guten Tag, meine Frage :

Am Donnerstag letzter Woche wurde weil von Person A das Gehalt noch nicht drauf war eine Handyaufladung in höhe von 40 Euro zurückgebucht.
Um 21:00 am selben Abend hat Person A das Geld überwiesen, incl 9,50 Rücklastschrift.
Es wurden dann 2 Emails an den Handyanbieter geschickt und die Buchungsbestätigung angehängt. (auf Rücksprache mit einer Kundenberaterin die dies empfohlen hat)
Antworten kamen am Freitag : keine Rücklastschrift kein Minus zu sehen. Also auch kein Grund die Nummer zu sperren.
Gestern bekam Person A dann auf einmal eine Mail : Sperrung der Mobilnummer wegen Rücklastschrift.
Daraufhin rief Person A noch einmal da an und es wurde WIEDER mitgeteilt das es zum sperren keinen Grund gäbe, da keine Rücklastschrift zu sehen sei. Selbst die Sperr-Email bzgl. Sperrung durch Rücklastschrift würde sie anscheinend nicht in ihren Daten sehen.
Die Mitarbeiterin wollte sich dann mit dem Buchungsteam in Verbindung setzen und dann eine Antwort zukommen lassen per Email. (natürlich nichts gekommen bis jetzt).
Naja und dann heute morgen blick aufs Handy : inaktive Sim. Also gesperrt.
Laut BGH Urteil dürfen Handyanbieter erst ab einem Betrag von 75 Euro sperren richtig ?
Wie sieht denn da die Rechtslage aus ?
Mein problem ist was rät man Person A nun ? Es ging zeitnah eine weitere Email incl Buchungsbestätigung raus...
Person A hat bedenken wenn sie anfängt Druck zu machen das sie auf die "schwarze Liste" gesetzt wird und durch Netzabbrüche, buchungsprobleme usw dazu angehalten wird den Anbieter zu wechseln...

Update , stimmt es das das BGH Urteil nicht für Prepaidkarten greift wo der Anbieter in Vorasse tritt bis zur Abbuchung ?

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Antworten Gruß Finn

Geändert von Wolfstear (09.08.2011 um 12:58 Uhr).
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