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Handy Defekt -> Austausch, Vertragskostenübernahme oder nichts dergleichen?

Dies ist eine Diskussion zu Handy Defekt -> Austausch, Vertragskostenübernahme oder nichts dergleichen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 24.07.2012, 00:38
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AW: Handy Defekt -> Austausch, Vertragskostenübernahme oder nichts dergleichen?

Zitat:
Zitat von Ruster Beitrag anzeigen
Problematisch könnte hier sein, dass nun doch die ersten 6 Monate der Gewährleistung verstrichen sind.
Jedes mal, wenn die Sache nach einer verlangten Mängelbeseitigungs-Maßnahme an den Käufer zurückgegeben wird, beginnt die 24-Monatsfrist erneut, bis zu deren Ablauf der Verkäufer (erneut) auf Nacherfüllung haftet, sofern die Sache wiederum nicht frei von dem bereits einmal gerügten Mangel zurückgegeben worden war, was wieder 6 Monate lang ab Gefahrenübergang ( = Rückgabe nach verlangter Mängelbeseitigung ) zu Verbrauchergunsten vermutet wird.

---> Bezüglich desselben Fehlers beginnt die 6-Monatsfrist wohl erneut.

11
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  #12 (permalink)  
Alt 24.07.2012, 01:12
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AW: Handy Defekt -> Austausch, Vertragskostenübernahme oder nichts dergleichen?

Einfach hartnäckig bleibe und an den Geschäftsführer/Marktleiter ran gehen. möglichts dann aber mit nem Zeugen.
Die Reklamation war ja bereits mit dem 1. Reparaturversuch, also war die Gewährleistungsfrist auf jeden Fall eingehalten. Das andere war ja alles nur Versuche der Nachbesserung, die nicht gelungen war. Also vom Vertrag zurück treten und konsequent das Geld zurück verlangen. Und wenn nicht, dann eben ein Mahnverfahren anschieben, Formular gibts beim Amtsgericht. Meist reicht schon die Andeutung eines Mahverfahrens und der Laden lenkt ein.
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