Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Handwerker hält Vertrag nicht ein

Dies ist eine Diskussion zu Handwerker hält Vertrag nicht ein innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 15:17
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 1758 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Handwerker hält Vertrag nicht ein

Hallo Zusammen,

X hat mit der Firma GBR einen Vertrag über mehrere Handwerksleistungen abgeschlossen und eine Anzahlung von über 50% für das Material geleistet. Vertraglich wurde als Termin für den Baubeginn der 09.05. und für die Bauabnahme der 19.05. vereinbart.

Nachdem die Firma GBR immer wieder Ausreden dafür gefunden hat warum sie noch nicht mit der Arbeit angefangen haben, z.B. Probleme mit der Lieferfirma, hat sich nun am 18.05. herausgestellt dass gar kein Material bestellt wurde und die Firma vom Vertrag zurücktreten möchte.

X möchte die Firma nicht aus dem Vertrag entlassen und besteht auf Ausführung der vereinbarten Leistungen da vergleichbare Firmen deutlich teurer sind.

Angenommen die Firma GBR wirft einen Vertragsrücktritt und die Anzahlung in den Briefkasten, muss X den Rücktritt akzeptieren?

Ist die Firma GBR weiterhin verpflichtet den Auftrag bis zum angegebenen Termin auszuführen? Was passiert wenn die Firma den Termin nicht einhält, was sie ja nun nicht mehr kann? Gelten die nicht ausgeführten Leistungen als Mängel welche X zu Lasten der Firma GBR von einem anderen Dienstleister beseitigen lassen kann wenn die Firma GBR die Mängel nicht selbst innerhalb einer Frist von 14 Tagen beseitigt?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 15:53
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 286
96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (286 Beiträge, 26 Bewertungen)  
AW: Handwerker hält Vertrag nicht ein

Zitat:
Zitat von 1758 Beitrag anzeigen
Angenommen die Firma GBR wirft einen Vertragsrücktritt und die Anzahlung in den Briefkasten, muss X den Rücktritt akzeptieren?
Ein Rücktritt muss niemals akzeptiert werden. Wie die Kündigung ist er entweder wirksam, oder nicht. Ein Rücktritt ist - sofern nicht vertraglich etwas anderes bzw ergänzendes vereinbart wurde - nur möglich, wenn die Gegenseite eine Pflichtverletzung begangen hat. Hier hat der Besteller aber keine Pflichtverletzung begangen. Also bestand kein Rücktrittsrecht, der trotzdem erklärte Rücktritt ist unwirksam.

Zitat:
Ist die Firma GBR weiterhin verpflichtet den Auftrag bis zum angegebenen Termin auszuführen?
Jo, sicher.

Zitat:
Was passiert wenn die Firma den Termin nicht einhält, was sie ja nun nicht mehr kann? Gelten die nicht ausgeführten Leistungen als Mängel welche X zu Lasten der Firma GBR von einem anderen Dienstleister beseitigen lassen kann wenn die Firma GBR die Mängel nicht selbst innerhalb einer Frist von 14 Tagen beseitigt?
Ein Mangel ist das nicht, denn es wurde ja gar nichts getan, was mangelhaft sein könnte. Nichtsdestotrotz ist die Nicht-Leistung eine Pflichtverletzung aus dem Werkvertrag. Nach dem erfolglosen Verstreichen einer zuvor gesetzten Frist zur Erfüllung kann der Besteller mithin Schadensersatz statt der Leistung verlangen, § 280 I, III, 281 I BGB. Dann erlischt zwar sein Anspruch auf die Werkleistung, aber er kann die Arbeiten von einem anderen Unternehmer durchführen lassen. Die entstandenen Mehrkosten sind sein Schaden, den der Nicht-Leistende Werkunternehmer zu ersetzen hat.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
handwerker, mangelnde leistungserfüllung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Handwerker erstellt Rechnung nicht Baurecht 07.02.2008 14:05
Handwerker vollendet ARbeit nicht Verbraucherrecht 19.09.2007 18:42
Handwerker Angebot mit Festpreis nicht eingehalten Verbraucherrecht 24.10.2006 17:46
Handwerker beendet bezahlte Arbeiten nicht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.09.2006 12:14





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN