Dies ist eine Diskussion zu Handschlag gilt??? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Handschlag gilt??? Was kann A jetzt tun??? |
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| AW: Handschlag gilt??? teetrinken und sich eine andere immobilie suchen. bei immobiliengeschäften ist in deutschland die notarielle beurkundung zwingend vorgeschrieben. andere formen von verträgen sind ungültig. dh. weder ein mündlicher vertrag, noch ein schriftlicher vertrag, noch ein handschlag-vertrag sind gültig. daher muss sich unsere a hier keine sorgen machen. b kann keinen schadenersatz verlangen, absolut nichts. ![]() Zitat:
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| AW: Handschlag gilt??? Auch wenn B schon den Notartermin festgelegt hat und eine Kopie des Kaufvertrags an A verschickt hat. A ist eingeschüchtert und hat Angst vor Konsequenzen. Was sollte A zu B sagen??? |
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| AW: Handschlag gilt??? Zitat:
aber mich wundert das doch jetzt. ein kaufvertrag "nach ein paar tagen" schon...? das ist höchst ungewöhnlich. wie kommt es, dass b die notarin ausgesucht hat, war das zwischen a und b so besprochen? in der regel sucht nämlich die käuferin die notarin aus. bis es dann einen ersten entwurf des vertrages erstellt ist, dauert meist ein paar wochen... wie kommt es also, dass das hier so schnell ging? war der vertrag vielleicht vorher schon fertig? Zitat:
Zitat:
erzähl erst mal, was da fiktiv besprochen wurde, wegen notariellem vertrag und so. |
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| AW: Handschlag gilt??? |
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| AW: Handschlag gilt??? na irgendwas ist da oberfaul. was heißt, b ist auch juristisch tätig, ist sie anwältin oder was? da müsste sie doch wissen, dass na nix mit handschlag am laufen is und schadenersatz in höhe von hauspreis is doch auch unsinnig... ![]() und der vertrag kommt nicht von der notarin, sondern von b? um himmels willen, möchte nicht wissen, welche fouls da drin versteckt sind... b schreibt einfach, dass sie mit dem vertrag nicht einverstanden ist, die immobilie auch nicht mehr kaufen will, weil ihr die ganze kiste komisch vorkommt. diesen brief schickt sie der b und auch der notarin. dann können da auch keine weiteren kosten anfallen. |
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| AW: Handschlag gilt??? Richtig B ist Anwältin UND Notarin. Womöglich ging das deswegen so schnell. A wird das so B schreiben. A kommt da auch was faul vor. |
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| AW: Handschlag gilt??? Irgendwann einmal, an einem schlechteren Tag, wird A für sein Verhalten bestraft werden. Wer solche Entscheidungen "vorschnell" trifft, kriegt mächtig Ärger. Allerdings nicht beim Haus- bzw. Grundstückskauf.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Handschlag gilt??? Zitat:
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| AW: Handschlag gilt??? Zitat:
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