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Handschlag gilt???

Dies ist eine Diskussion zu Handschlag gilt??? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 12.06.2011, 22:02
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Handschlag gilt???

A sieht sich eine Immobilie an und handelt vorschnell. Der Kauf wurde per Handschlag besiegelt. Nach ein Paar Tagen hatte A Zweifel und bat B um Aufhebung der Abmachung. B willigte nicht ein und drohte mit Schadenseratz, fals A die Immobilie nicht kauft. Schadenseratz in höhe vom Kaufpreis der Immobilie!!!
Was kann A jetzt tun???
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  #2 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 22:34
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AW: Handschlag gilt???

Zitat:
Zitat von Schnecke620 Beitrag anzeigen
Was kann A jetzt tun???
teetrinken und sich eine andere immobilie suchen.

bei immobiliengeschäften ist in deutschland die notarielle beurkundung zwingend vorgeschrieben. andere formen von verträgen sind ungültig. dh. weder ein mündlicher vertrag, noch ein schriftlicher vertrag, noch ein handschlag-vertrag sind gültig.

daher muss sich unsere a hier keine sorgen machen. b kann keinen schadenersatz verlangen, absolut nichts.

Zitat:
A sieht sich eine Immobilie an und handelt vorschnell.
das ist einer der gründe, warum die gesetzgeberin die notrarielle beurkundung vorgeschrieben hat. damit man den immobilienkauf wirklich richtig überlegt.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 22:41
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AW: Handschlag gilt???

Auch wenn B schon den Notartermin festgelegt hat und eine Kopie des Kaufvertrags an A verschickt hat. A ist eingeschüchtert und hat Angst vor Konsequenzen. Was sollte A zu B sagen???
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  #4 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 22:58
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AW: Handschlag gilt???

Zitat:
Zitat von Schnecke620 Beitrag anzeigen
Auch wenn B schon den Notartermin festgelegt hat und eine Kopie des Kaufvertrags an A verschickt hat.
ja, auch dann. a muss nicht mit einem kaufvertrag einverstanden sein. extra dafür wird sowas vorher verschickt. das ist sowieso nur ein entwurf des vertrags.

aber mich wundert das doch jetzt. ein kaufvertrag "nach ein paar tagen" schon...? das ist höchst ungewöhnlich. wie kommt es, dass b die notarin ausgesucht hat, war das zwischen a und b so besprochen? in der regel sucht nämlich die käuferin die notarin aus. bis es dann einen ersten entwurf des vertrages erstellt ist, dauert meist ein paar wochen...

wie kommt es also, dass das hier so schnell ging? war der vertrag vielleicht vorher schon fertig?


Zitat:
A ist eingeschüchtert und hat Angst vor Konsequenzen.
die schlimmste konsequenz, die a treffen könnte, wäre je nach dem, was vorher zwischen a und b besrpochen war, dass b unter umständen schadenersatzansprüche bezüglich der kosten des vertragsentwurfs. so ein entwurf kostet aber nicht die welt.

Zitat:
Was sollte A zu B sagen???
vielleicht macht a lieber einen brief an b fertig? wenn sie so eingeschüchtert ist, ist schreiben leichter.

erzähl erst mal, was da fiktiv besprochen wurde, wegen notariellem vertrag und so.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 23:09
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AW: Handschlag gilt???

A hat B die Auswahl des Notar überlassen. Vertrag war binnen 3 Tagen bei A und bei Notar. Da B auch Juristisch tätig ist. Warum das alles so schnell geht weiß A auch nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 23:20
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AW: Handschlag gilt???

na irgendwas ist da oberfaul. was heißt, b ist auch juristisch tätig, ist sie anwältin oder was? da müsste sie doch wissen, dass na nix mit handschlag am laufen is und schadenersatz in höhe von hauspreis is doch auch unsinnig...

und der vertrag kommt nicht von der notarin, sondern von b? um himmels willen, möchte nicht wissen, welche fouls da drin versteckt sind...

b schreibt einfach, dass sie mit dem vertrag nicht einverstanden ist, die immobilie auch nicht mehr kaufen will, weil ihr die ganze kiste komisch vorkommt. diesen brief schickt sie der b und auch der notarin. dann können da auch keine weiteren kosten anfallen.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 23:26
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AW: Handschlag gilt???

Richtig B ist Anwältin UND Notarin. Womöglich ging das deswegen so schnell. A wird das so B schreiben. A kommt da auch was faul vor.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 06:30
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AW: Handschlag gilt???

Irgendwann einmal, an einem schlechteren Tag, wird A für sein Verhalten bestraft werden. Wer solche Entscheidungen "vorschnell" trifft, kriegt mächtig Ärger. Allerdings nicht beim Haus- bzw. Grundstückskauf.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 14.06.2011, 14:49
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AW: Handschlag gilt???

Zitat:
Zitat von Schnecke620 Beitrag anzeigen
Richtig B ist Anwältin UND Notarin. Womöglich ging das deswegen so schnell. A wird das so B schreiben. A kommt da auch was faul vor.
Wollte B etwa ihren eigenen Vertrag beurkunden? Das ist erstens verboten und kann zweitens, falls es wiederholt vorkommt, zur Amtsenthebung führen.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 17:16
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AW: Handschlag gilt???

Zitat:
Zitat von Hafish Beitrag anzeigen
Wollte B etwa ihren eigenen Vertrag beurkunden? Das ist erstens verboten und kann zweitens, falls es wiederholt vorkommt, zur Amtsenthebung führen.
Das glaubt A nicht. Doch hat A sich schlau gemacht und läst sich nicht drohen. A holt sich Hilfe. Bestimmt. Ob da was faul dran ist?
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