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Haftung für Werbeaussagen

Dies ist eine Diskussion zu Haftung für Werbeaussagen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 26.01.2012, 15:01
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AW: Haftung für Werbeaussagen

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Mal der Einfachheit halber aus Wikipedia abgekupfert:
z.B. dieses hier:

"Musikleistung : Etwa seit dem Jahr 2000 wird zur Bewerbung von Geräten oft der nicht klar definierte Zusatz P.M.P.O. [ für englisch Peak Music Power Output] verwendet. Dieser ermöglicht wettbewerbsrechtlich abgesichert die Angabe von Leistungswerten, die die Nennleistung eines Gerätes um mehrere Größenordnungen überschreiten können. Bei Angabe der PMPO wird nicht gemessen und es gibt keine anerkannten Definitionen und Messverfahren. Manchmal wird diejenige theoretische elektrische Leistung angegeben, die als Summe aller Kanäle gerade ohne Zerstörung der gemessenen Komponenten während dem Bruchteil einer Schallschwingung abgegeben werden könnte. Zur Beurteilung der Qualität von Leistung und Signalverarbeitung in Geräten ist diese Angabe ungeeignet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Musikleistung

Zitat:
auvisio USB-Lautsprecher für PC und Notebook 20W "Black Box"
...
Satte 20 Watt Musikleistung und ein sehr ausgewogenes Klangbild überzeugen selbst verwöhnte Ohren.
---> Irreführend wegen a) der fehlenden Angabe der Meßmethode ( RMS? PMPO ? ) und b) wegen der Angabe "satte Musikleistung" im Zusammenhang mit der Angabe einer höchstens für einen winzigen Sekundenbruchteil abgegebenen Leistung.

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