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Gutschrift statt Erstattung

Dies ist eine Diskussion zu Gutschrift statt Erstattung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 17:21
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Gutschrift statt Erstattung

Darf ein (Internet-Versand-)Händler einem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bzw. einer berechtigten Reklamation die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern und statt dessen nur eine Gutschrift auf einem "Kundenkonto" zur Verrechnung mit neuen Käufen bei diesem Händler anbieten?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 15:09
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AW: Gutschrift statt Erstattung

Du würfelst Widerruf und Reklamation durcheinander.


Bei Widerruf nein.

Bei Reklamation ja,sofern Kunde damit einverstanden ist oder wenn der Händler es eigenmächtig tut, muss der Kunde zumindest die selbe Ware ohne Verlust erhalten können. Das gilt natürlich nur, solang der Kunde keine Wandlung verlangen kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 17:28
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AW: Gutschrift statt Erstattung

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Du würfelst Widerruf und Reklamation durcheinander.
Stimmt nicht ganz, ich werfe sie aber in einen Topf.

Im Falle "Reklamation" gehe ich bin ich natürlich davon ausgegangen, dass Nachbesserung fehlschlägt und mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich ist.

Die Frage ist nur, ob der Händler dann, wenn er zur Gelderstattung verpflichet ist, unter Umständen dem Käufer die Erstattung des Geldes verweigern darf, indem er die Summe irgendeinem Kundenkonto gutschreibt, von dem man dann nur wieder bei ihm kaufen kann.
Ich meine nein, bin mir dessen aber nicht sicher.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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