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Gutschein wird nicht eingelöst

Dies ist eine Diskussion zu Gutschein wird nicht eingelöst innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 13:48
Boardneuling
 
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Question Gutschein wird nicht eingelöst

Hallo,

ich hätte da eine Frage zu folgendem fiktivem Fall:

Ein Kunde (K) kauft im Januar einen Gutschein bei einem Gutscheinportal (G). In dem Gutschein geht es um ein Wochenende in einem 4* Hotel. Folgende Bedingungen stehen auf dem Gutschein:
- Gutschein gültig bis 01.2012
- Gutschein nur von Fr. - So einlösbar

Ansonsten stehen keine Bedingungen auf dem Portal von G oder im Gutschein.

K wollte den Gutschein nun im August einlösen, das Hotel verweigert allerdings die Annahme des Gutscheins während der Hauptsaison (Juli - August), da angeblich kein Zimmer mehr frei wäre. K solle an das Hotel eine E-Mail mit Wunschterminen schicken. K hat allerdings auf der Webseite des Hotels gesehen, das für alle Wochenenden um Juli und August Zimmer frei und buchbar wären. Somit schrieb K an das Hotel eine email mit Wunschterminen im August, das Hotel beantwortete die Mail nicht.

Laut aussage eines Supportmitarbeiters von G, der mit dem Hotel telefoniert hat, wären im Juli und August nur ein sehr geringes Kontingent an Hotelzimmer für Gutscheinkunden frei, diese Vereinbahrung wäre mit dem Hotel und der Geschäftsleitung von G geschlossen worden. Im Gutschein und auch auf der Webseite von G steht über diese Vereinbahrung aber nichts.

K hat daraufhin einen schriftlichen Widerruf per Mail an G gesendet und wird nun seit 6 Wochen von G telefonisch hingehalten. Bei G wäre der Fall in Prüfung...

K hat inzwischen mit 6 verschiedenen Mitarbeitern von G telefoniert, jeder Mitarbeiter von G erzählt etwas anderes.

K hat Protokol geführt, wann mit welchem Mitarbeiter von G gesprochen wurde.

Welche Rechte hat nun K?

K möchte nicht mehr in das Hotel, hat K das recht das Geld zurück zu bekommen?

Kann K einfach das Geld bei seiner Bank zurückbuchen lassen?

Muss K einen Gutschein über die Höhe des Geldes von G akzeptieren, damit K bei G andere Gutscheine erwerben kann?

Wäre nett man mir da jemand weiterhelfen könnte.


Vielen Dank

Schöne Grüße
RSIA
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 13:52
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

Was steht denn in den AGBs von G zum Thema "Einlösung"?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 13:55
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

Darf ich die passage in den AGB oder die komplette AGB hier reinkopieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 14:10
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

ich könnte mir auch etwas in richtung "schadenersatz" vorstellen. also übernachtung in einem anderen gleichwertigen hotel auf kosten des möglichen gutscheinprellers ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 14:20
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

K wollte den Gutschein eigentlich im August einlösen, wenn es noch schön warm ist.

Denke nicht das sich das so schnell durchsetzen lässt, da G doch sehr stur ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 14:25
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

Zitat:
Zitat von rsia Beitrag anzeigen
Darf ich die passage in den AGB oder die komplette AGB hier reinkopieren?

Die Passage dürfte erstmal genügen
__________________
Gruß

Klaus
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  #7 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 14:39
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

Dies ist der Teil wo es um den Gutscheinerwerb und Einlösung geht.

"§ 3 Gutscheinerwerb und -einlösung

3.1 Auf der ersten Seite der jeweils von Ihnen ausgewählten Stadt wird Ihnen der aktuelle Deal mit den entsprechenden Deal-Konditionen präsentiert. Durch Klicken auf den „Jetzt kaufen“-Button leiten Sie den Bestellvorgang ein und können auf der nächsten Seite alle relevanten Daten eingeben.

3.2 Beim Erwerb eines Gutscheins erhalten Sie vor Absenden Ihrer Bestellung auf der Seite „Kaufabschluss ohne Registrierung“ die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Zahlart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern. Wenn Sie nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser AGB den Button "Bestellung absenden" klicken, geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Unmittelbar nach Absenden des Angebots erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

3.3 Das Angebot wird durch GUTSCHEINPORTAL für den Kooperationspartner nur dann angenommen (und damit entsteht ein Anspruch auf die Leistung des Kooperationspartners nur dann), wenn die auf der GUTSCHEINPORTAL -Webseite festgelegte und im Angebot angezeigte Mindestanzahl von Gutscheinen für das jeweilige Angebot von den Nutzern der GUTSCHEINPORTAL -Webseite bestellt wird.

3.4 Ihre Bestelldaten werden von GUTSCHEINPORTAL gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie Ihre Bestellbestätigung, die Ihnen nach Abschluss der Bestellung an Ihre angegebene E-Mail Adresse geschickt wird, ausdrucken.

3.5 Nach Ablauf der Angebotszeit erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung darüber, ob die erforderliche Mindestanzahl von Gutscheinen gekauft wurde. Ist dies der Fall, erfolgt mit derselben E-Mail die Annahme Ihres Angebots durch GUTSCHEINPORTAL für den Kooperationspartner (Vertragsschluss mit dem Kooperationspartner). In diesem Fall wird Ihre Zahlung sofort fällig.

3.6 Ihr Gutschein wird per E-Mail zugesandt. Diese E-Mail versendet GUTSCHEINPORTAL an die von Ihnen angegebene Person und E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie per E-Mail einen Link zu unserer Webseite, auf der Sie Ihren Gutschein ausdrucken oder als pdf-Dokument auf Ihren Computer downloaden können. Die Absendung erfolgt erst, nachdem feststeht, dass die erforderliche Mindestanzahl von Gutscheinen verkauft wurde. Bitte warten Sie mit eventuellen Vorbereitungen für die Inanspruchnahme von Angeboten des Kooperationspartners (z.B. Buchung von Anreisetickets oder Übernachtungen) so lange, bis Sie den Gutschein erhalten haben. Wenn Sie zwei Werktage nach Ihrer Buchung noch keinerlei Rückmeldung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den GUTSCHEINPORTAL Kundenservice (info@XXXXXXXXX.de). Lieferfristen verlängern sich in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

3.7 Die Gutscheine gelten nur für das konkret von GUTSCHEINPORTAL eingestellte Angebot in dem festgelegten Zeitraum und innerhalb der auf der Webseite angegebenen Deal-Merkmale. Angebotsgutscheine berechtigen Sie oder die von Ihnen bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung (s. § 10), innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur Wahrnehmung des konkret im Gutschein enthaltenen Angebots zu den darin enthaltenen Konditionen unabhängig vom aktuellen Normalpreis des Angebots beim Kooperationspartner. Ohne Vorlage des Gutscheins können Sie das Angebot nicht in Anspruch nehmen.

3.8 Die Einlösung der Angebotsgutscheine ist an die Einhaltung einer Einlösungsfrist gebunden. Die Einlösungsfrist wird jeweils auf der Angebotsseite auf der GUTSCHEINPORTAL -Webseite sowie auf dem an Sie versendeten Gutschein aufgedruckt. Das aufgedruckte Datum auf dem Gutschein ist für die Einlösungsfrist maßgeblich. Nach Ablauf dieser Einlösungsfrist kann die Inanspruchnahme des Angebotes zu den im Gutschein genannten Konditionen nicht mehr verlangt werden.

3.9 Die Gutscheine können nicht zwecks Inanspruchnahme eines anderen Angebotes desselben oder eines anderen Kooperationspartners umgetauscht werden.

3.10 Gutscheine aus Gewinnspielen sowie Promotiongutscheine sind ebenso vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Anrechnung auf bereits getätigte Bestellungen/Buchungen ist nicht möglich. Gutscheine aus Gewinnspielen sowie Promotiongutscheine können nicht mit anderen GUTSCHEINPORTAL Promotions oder Nachlässen kombiniert angerechnet werden. Zudem gelten die jeweils auf dem Gutschein/in der Aktionsbeschreibung abgedruckten Bedingungen bzw. die Bedingungen des jeweiligen Gewinnspiels.

3.11 Die Gutscheine können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung in Farbgebung und Gestaltung von der Bildgestaltung auf der Webseite abweichen, bleiben in Ihrem Wert jedoch identisch. Gestalterische Veränderungen der Gutscheine bleiben vorbehalten.

3.12 Ein einzelner Gutschein darf nur einmal verwendet werden. Unsere Kooperationspartner besitzen Gutschein-Listen zum Abgleich, so dass die mehrfache Verwendung eines Gutscheins, also zum Beispiel das mehrfache Ausdrucken und der Versuch des mehrfachen Einlösens, nachvollzogen werden können. Der Versuch einen Gutschein durch Vervielfältigen mehrfach einzulösen ist Betrug und kann strafrechtlich verfolgt werden.

3.13 Es ist dem Kunden nicht gestattet einen Gutschein mehrmals zu erwerben, wenn dies in den Konditionen eindeutig untersagt ist (z.B.: „Nur ein Gutschein pro Person“). Diese Maximalmenge pro Kunde darf nicht durch Mehrfachbestellungen mit demselben oder mit unterschiedlichen Accounts umgangen werden. GUTSCHEINPORTAL behält sich vor, keinen Gutschein auszustellen, sofern Kunden gegen die Begrenzung verstoßen und Mehrfachkäufe vornehmen.

3.14 Wenn nicht anders in den Konditionen vermerkt, ist bei Angebotsrealisierung beim Kooperationspartner und Einlösung des Gutscheins grundsätzlich nur ein Gutscheincode nutzbar.


§ 4 Beschreibungen der Angebote/Darstellungen

4.1 Die Beschreibung eines Angebotes auf der GUTSCHEINPORTAL -Webseite ist zum Zeitpunkt ihrer Einstellung auf der GUTSCHEINPORTAL -Webseite korrekt. Der Inhalt des Angebotes kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. Der Kooperationspartner bemüht sich, diese Änderungen in der allgemeinen Beschreibung des Angebotes auf der GUTSCHEINPORTAL -Webseite aktualisieren zu lassen.

4.2 Die im Zusammenhang mit den jeweiligen Angeboten verwendeten Fotographien dienen lediglich zur Veranschaulichung des jeweiligen Angebotes. Die konkreten Abbildungen sind unverbindlich und können variieren."


Den Fiktiven-Firmennamen hab ich durch GUTSCHEINPORTAL ersetzt. Hoffe das geht so in Ordnung?!?


Vielen Dank für die Hilfe


Schöne Grüße
RSIA

Geändert von rsia (29.07.2011 um 15:21 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 15:38
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

Da in diesem AGB-Beispiel keine Einschränkungen bzgl. der Maximalzahl der Gutscheine gemacht wird (Verfügbarkeits-Einschränkung) und die Mengen sogar kontrolliert werden (Mindestanzahl), sehe ich hier den Anspruch des Kunden auf seinen Wunschtermin als gegeben an. Wenn dies in dem Beispiel verweigert wird, hätte er mMn Schadensersatzansprüche, vermutlich gegen das GUTSCHEINPORTAL.
Vermutlich könnte er das Wochenende zum Normalpreis buchen und sich diese Kosten anschließend zurückholen.
Diese Aussage betrifft nur das fiktive Beispiel und ist eine Meinungsäußerung ohne Gewähr.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 15:48
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

Besteht denn auch ein recht für den Kunden, das Geld zurück zu verlangen?

Es ist ja schon fast August und der Kunde hat bestimmt schon was anderes geplant... Das Hotel liegt auch etwas weiter weg, der Kunde müsste für die anreise am Freitag ja auch Urlaub für Freitag einplanen.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 15:55
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AW: Gutschein wird nicht eingelöst

Da dies die kostengünstigere Variante wäre, dürfte auch diese Möglichkeit gegeben sein.
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