Dies ist eine Diskussion zu Gutschein durch Gutschein erwerbbar? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Gutschein durch Gutschein erwerbbar? Für den Kauf eines Gutscheins mit einem Wert von X Euro soll neben Geld ein von dem Unternehmen V geschenkter Gutschein mit einem kleineren Wert als X verwendet werden. Der Unternehmer V verweigter dies mit der Begründung, dass der verschenkte Gutschein ja ohnehin keinen Wert für ihn hätte und der Gutschein nur für die angebotenen Produkte, nicht aber für einen weiteren Gutschein einlösbar sei. Ist die Verweigerung den geschenkten gutschein als Zahlungsmittel für einen höherwertigen Gutschein abzulehnen rechtens? Kann mir jemand auch, insofern es keine allzu großen Umstände macht, auch den richtigen Paragrafen dazu nennen. Ich danke im voraus Freundliche grüße Xivios |
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| AW: Gutschein durch Gutschein erwerbbar? ich kann mir vorstellen, dass wenn der Händler eine Aktion startet z.B. Gutscheine verteilt um Kunden zu locken, dass er auch bestimmen kann, welche Produkte von diesem gekauft werden können. Die Tankstellen oder großen Kaufhäuser machen das doch genau so. Ich bezweifel, dass der Kunde hier auf den Eintausch in einen höherwertigen Gutschein mit Zuzahlung bestehen kann.
__________________ Alles nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte euch der Beitrag geholfen haben bewertet Ihn doch bitte mit der kleinen Waage oben rechts! StudentBBL |
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| AW: Gutschein durch Gutschein erwerbbar? Hmmm, ich glaube ich weiß was du meinst. Ohne es groß ausdehnen zu wollen, sage ich einfach mal Danke. |
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| AW: Gutschein durch Gutschein erwerbbar? Ist klar das er das nicht macht...gibt ja oft solche Sachen wie für 50 Euro einen Gutschein im Wert von 75 kaufen. Klar wenn man dann immer durch Gutscheine neue Gutscheine kauft. hat man am Ende vielleicht 100 ausgegeben für die ersten beiden dann aber sich vorgearbeitet in Höhe von 3000 :-) Würd ich auch nicht zulassen als Verkäufer. |
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| AW: Gutschein durch Gutschein erwerbbar? Zitat:
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