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Dies ist eine Diskussion zu Gutschein innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 01.12.2007, 16:50
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Gutschein

Weihnachten 06 ging Person A zu einem Fotografen ins Geschaäft mit dem Wunsch Paarfotos in sinnlicher Form machen zu lassen, dieser zeigte sich hocherfreut ,.
Daraufhin wurde ein Gutschein über 200 Euro für Portraitaufnahmen ausgestellt ( ohne zeitliche Begrenzung.)

diesern Gutschein verschenkte Person A den Personen X un Y Weihnachten 06.

Person x ging in den Fotoladen und sagte, dass im Moment keine Aufnahmen möglich sind, wor rauf zur Antwort kam, dass sei nicht so schlimm, kommen Sie wann Sie wollen.


Ende Nov. 07 ging Person X in das Geschäft, bekam einen Vorgesprächstermin und einen Fototermin von einer Fotografin... ( mit einer Woche Abstand )

Person X und Y gingen zum Vorgesprächstermin und dort entstand eine unwiderrufliche Antipathie idurch etwaiger Aussagen der Künstlerin....ich fotografiere nur Einzelpersonen, Paare sind nicht so mein Ding oder...ab einem gewissen Alter kann ich wirklich nichts mehr retuschieren,,,,

Als dann Person X und Y sagten, das bringt hier alles nix, wir möchten gern den Gutschein ausgezahlt haben, da hier kein Fotograf in der Lage ist den Wünschen, welche bei Ankauf des Gutscheins bekannt waren gerecht zu werden....

Jedenfalls nach langem Gespräch gab es 180 Euro zurück....10% also 20 Euro wurden wegen Bearbeitungsgebühr zurück gehalten... ( Quittung vorhanden )

W ie schaut es aus können Person XY Schadensersatz verlangen, da Ihnen Zeit und mächtig viel positive Energie genommen wurde ?


Person x fühlt sich nun nicht nur sehr alt und sehr fett sondern auch mächtig verarscht...

danke....schmunzel

Eure Else
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