Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeitsbereich von Lastschriftverfahren innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Gültigkeitsbereich von Lastschriftverfahren Als Beispiel: A schliesst einen Vertrag mit einer monatlichen Rate von N Euro. Die Zustimmung zum Lastschriftverfahren wird erteilt, aber eines tages ist keine Deckung vorhanden. Das Unternehmen genehmigt sich zusätzliche Gebühren und versucht dann den Betrag plus der Gebühren per Lastschrift einzuziehen. Wenn A jetzt dafür sorgt dass der reguläre Betrag abgebucht werden könnte, aber auf Grund der zusätzlichen Gebühren, von denen er zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht mal wusste, wieder keine Deckung vorhanden ist, entstehen ja wieder neue Kosten, usw.. |
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| AW: Gültigkeitsbereich von Lastschriftverfahren Zitat:
Im fiktiven Beispiel ist von Raten die Rede. Damit dürfte es sich vermutlich um einen Kreditvertrag handeln. Die Rücklastschriften mangels Deckung werden sehr schnell dazu führen, dass der Kredi insgesamt fällig gestellt wird - mit allen negativen Konsequenzen für den Schuldner. Lastschriften mangels Deckung bewusst zurückgehen zu lassen ist die denkbar schlechteste Variante. Bei Lastschriften besteht die Möglichkeit, diese bis 6 Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluss für das Konto per Widerspruch zurück gehen zu lassen. Wenn man Zweifel an der Berechtigung verlangter Kosten hat, empfiehlt es sich, der Lastschrift zu widersprechen und gleichzeitig den zurecht abgebuchten Betrag zu überweisen.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Gültigkeitsbereich von Lastschriftverfahren Zitat:
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