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Prämie für Finanzdienstleister

Dies ist eine Diskussion zu Prämie für Finanzdienstleister innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 18.09.2011, 14:07
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Prämie für Finanzdienstleister

Angenommen, ein Kredit wird durch einen Vermittler vermittelt und der Vertrag mit der finazierenden Bank ist auch unterschrieben. Diese zahlt ihm eine Prämie von 814.-€ für seine Vermittlung. Kurz darauf bekommt der Kreditnehmer eine Rechnung über 800.-€ vom Vermittler für seine Dienste.

1. Eine vom Kreditnehmer zu zahlende Prämie wurde nur für eine andere Bank vereinbart, die aber nicht Kreditgeber ist. Eine andere Vereinbarung wurde nie unterschrieben. Ist die Forderung trotzdem gültig?

2. Weil der Vermittler zuerst eine Bank kontaktierte, von der er schon vorher wissen musste, dass sie die Finanzierung nicht machen würde, sogar von den Kunden darauf hingewiesen wurde, dass die von der Bank geforderten Bedingungen nicht vorlagen und daher der Kreditvertrag viel später mit einer anderen Bank zustande kam, gerieten die Kreditnehmer in Zahlungsverzug. Daher muss der Kreditnehmer nun zusätzlich Verzugszinsen zahlen. Können diese vom Rechnungsbetrag abgezogen werden?

Ich bin gespannt auf Meinungen, wir diskutieren uns hier die Köpfe heiss...
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Alt 18.09.2011, 17:58
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AW: Prämie für Finanzdienstleister

1.
Bei der Finanzierungsvermittlung ist eine zu zahlende
Kundenprämie an den Vermittler unüblich;
das wäre eine Honorarberatung oder Erfolgsbeteiligung,
je nachdem wie der Vertrag geregelt ist.
Daraus folgt, dass eine Prämie nur in bestimmten,
genau definierten Fällen rechtens ist.

2.
Das kommt auf den geschlossenen Vertrag an.
Bei einer Honorarberatung sind höhere Ansprüche
zu stellen als bei einer reinen Vermittlungstätigkeit.

Bei einer Erfolgsprämie könnte man die Verzugszinsen
eventuell von einer Erfolgsprämie abrechnen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 10:01
V.I.P.
 
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AW: Prämie für Finanzdienstleister

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
1.
Bei der Finanzierungsvermittlung ist eine zu zahlende
Kundenprämie an den Vermittler unüblich;
das wäre eine Honorarberatung oder Erfolgsbeteiligung,
je nachdem wie der Vertrag geregelt ist.
Daraus folgt, dass eine Prämie nur in bestimmten,
genau definierten Fällen rechtens ist.
Das ist im Kontext "Unternehmer" schlicht unrichtig, und im Kontext "Verbraucher" in dieser Pauschalität auch nicht wirklich korrekt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 15:25
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AW: Prämie für Finanzdienstleister

Danke erst einmal für die Einschätzungen.

Ich überlege, ob im genannten Beispielfall nicht eine doppelte Prämienzahlung vorliegt, wenn schon von der Bank eine Vermittlungsprämie gezahlt wurde und dann auch noch der Kunde eine Rechnung für eine Prämie des selben Kredits bekommt. Wenn im vorher unterschriebenen Beraterformular steht "Im Falle eines zustande kommens des Kredits mit Bank A wird eine Prämie in Höhe von X.-€ fällig", der Kredit dann aber mit Bank B zustande kommt, ist das doch eindeutig ungültig - für mich als Laie zumindest. Anders wäre es sicher, wenn dort allgemein stünde: "Sobald ein Kreditvertrag auf Vermittlung von Y zustande kommt, ist eine Prämie von X.-€ zu zahlen".

Soll also heissen: wenn man schon die Prämie zahlen müsste, könnte man wenigstens die Zinsen abziehen?
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