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gez gebühr

Dies ist eine Diskussion zu gez gebühr innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 20:44
Boardneuling
 
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gez gebühr

hallo,
nehmen wir mal an ein Auszubildender bekommt einen Bescheid von der Gebühreneinzugszenrale, das er Gebühren zahlen soll. Er wohnt aber noch bei seinen Eltern, der I-net Anschluß ist auf die Eltern angemeldet und der Fernseher gehört auch den Eltern.

Zitat:
Zitat aus dem GEZ-Schreiben:
Kinder im Haushalt der Eltern. Wohnen Kinder mit eigenen Einkommen im Haushalt der Eltern, müssen diese die Rundfunkgeräte in ihrem Zimmer oder Autoradio im eigenen Fahrzeug extra Anmelden. Ausnahme: Das monatliche Nettoeinkommen liegt unterhalb des einfachen Sozialhilferegelsatzes/Regelsatzes für Haushaltsangehörige.
Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278,00€.
Sein Einkommen liegt über dem monatlichen Regelsatz für Haushaltsangehörige von 278,00€. Muss dieser Auszubildende dann die GEZ Gebühr bezahlen?

mfg dbade
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 22:31
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AW: gez gebühr

Wem der Internet Anschluss gehört ist, die Frage ist, wem die Geräte gehören. Der Bescheid sagt, wer Geräte vorhält muss die Gebühr zahlen. Ich würde daraus ableiten, dass der Eigentümer zahlen muss *wink* sofern er auch Besitzer ist, das ist bei Kindern die im Haushalt der Eltern leben gewöhnlich der Fall.
__________________
Jan
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