Dies ist eine Diskussion zu gez gebühr innerhalb des Forums Verbraucherrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| gez gebühr nehmen wir mal an ein Auszubildender bekommt einen Bescheid von der Gebühreneinzugszenrale, das er Gebühren zahlen soll. Er wohnt aber noch bei seinen Eltern, der I-net Anschluß ist auf die Eltern angemeldet und der Fernseher gehört auch den Eltern. Zitat:
mfg dbade |
| |||
| AW: gez gebühr Wem der Internet Anschluss gehört ist, die Frage ist, wem die Geräte gehören. Der Bescheid sagt, wer Geräte vorhält muss die Gebühr zahlen. Ich würde daraus ableiten, dass der Eigentümer zahlen muss *wink* sofern er auch Besitzer ist, das ist bei Kindern die im Haushalt der Eltern leben gewöhnlich der Fall.
__________________ Jan |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rückhol-Gebühr | Bürgerliches Recht allgemein | 15.12.2009 11:35 |
| Gebühr für Kostenfestsetzungsantrag? | Kostenrecht | 12.06.2008 17:14 |
| Gebühr bei Kirchenaustritt?! | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 18.07.2007 13:52 |
| Gebühr für Rückgabe | Verbraucherrecht | 24.05.2007 21:54 |
| PC-Gebühr für Betriebe | Medienrecht und Presserecht | 22.02.2007 11:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios