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Gewährleistungsanspruch : Umfang ?!

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch : Umfang ?! innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 12.12.2011, 15:37
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Question Gewährleistungsanspruch : Umfang ?!

Guten Tag Forenfachleute,

... nach Ablauf der Gewährleistungszeit hat der Kunden im Prinzip keine Ansprüche mehr gegenüber dem Händler. Aber wie sieht es aus mit versteckten Mängeln ?! ...
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 17:31
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AW: Gewährleistungsanspruch : Umfang ?!

Ich nehme mal an, Du meinst die Verjährung bei Kaufverträgen?!

§ 437 Abs. 1 und 2
Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
[...]
3. im Übrigen in zwei Jahren.

Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

Ob der Mangel versteckt war, ist unerheblich.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 21:43
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AW: Gewährleistungsanspruch : Umfang ?!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... nach Ablauf der Gewährleistungszeit hat der Kunden im Prinzip keine Ansprüche mehr gegenüber dem Händler. Aber wie sieht es aus mit versteckten Mängeln ?! ...
Wenn der Händler den versteckten Mangel gekannt haben sollte, dann könnte der Käufer den Kaufvertrag evtl. wegen arglistiger Täuschung anfechten. Während eine Mängelhaftung nicht voraussetzt, daß der Mangel eine (Mindest-)Erheblichkeit haben müßte, kann ein täuschendes Mängelverschweigen nur dann zu Anfechtung wegen Arglist berechtigen, wenn ohne die (Fehl-)Vorstellung hinsichtlich des Fehlens DIESES Mangels der Kaufentschluß nicht getroffen worden wäre.

Der Kaufvertrag könnte nur innerhalb eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung angefochten werden; 10 Jahre nach der Kaufvertragserklärung wäre eine Anfechtung ausgeschlossen.

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