Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch : Umfang ?! innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| ... nach Ablauf der Gewährleistungszeit hat der Kunden im Prinzip keine Ansprüche mehr gegenüber dem Händler. Aber wie sieht es aus mit versteckten Mängeln ?! ... |
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| AW: Gewährleistungsanspruch : Umfang ?! Ich nehme mal an, Du meinst die Verjährung bei Kaufverträgen?! § 437 Abs. 1 und 2 Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren [...] 3. im Übrigen in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache. Ob der Mangel versteckt war, ist unerheblich.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Gewährleistungsanspruch : Umfang ?! Zitat:
Der Kaufvertrag könnte nur innerhalb eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung angefochten werden; 10 Jahre nach der Kaufvertragserklärung wäre eine Anfechtung ausgeschlossen. 11 |
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