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Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 20:47
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Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Angenommen Herr X kauft sich ein Gebrauchtfahrzeug beim Händler Y.
Nach ca. 5 Monaten hatt dieses Fahrzeug einen Motorschaden.
Händler Y verweigert jegliche Gewährleistungsansprüche da das Fahrzeug beim Verkauf funktionstüchtig wahr.
Herr X ist mit dem Fahrzeug nachweislich ca. 1500 km gefahren.

Hätte Herr X in solch einen Fall Anspruch auf Gewährlesitung gegenüber dem Händler Y?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 21:29
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AW: Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Hi...

selbstverständlich muß die Gewährleistung durch den Händler greifen....
Am besten ab zum Anwalt...´


Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 21:45
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AW: Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Und wenn der Händler der Meinung wäre das der Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 22:20
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AW: Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Wahrscheinlich ist die Einschätzung von radiomann1 korrekt.

Aber im Grunde genommen kann die Antwort nur lauten:
Es kommt darauf an! ( auf die nicht dargelegten Umstände )

Denn es könnte ja auch sein, das X ein 20 Jahre alten Wagen
mit 300.000 km auf der Uhr gekauft hat, um damit StockCar-Rennen
zu fahren - dann wären 1500km in der Tat beachtlich und die
Aussage von Y zumindest nachvollziehbar.

Tatsächlich wurden hier beinahe gar keine relevanten Informationen
zum Vertrag, zur Sache und den Personen zur Verfügung gestellt.
Und wie so oft bei solchen Threads werden in den nächsten Tagen nach
diversen "Und-was-ist-wenn.....?" Zusatzfragen Informationen hinzugefügt,
die das ganze in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen.....
__________________
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Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 22:29
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AW: Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Also wir nehmen mal an bei dem Gebrauchtfahrzeug handel es sich um normales Motorrad Bj.00. Und es hätte beim Kauf so ca. 18000 km drauf gehabt.
Und Herr X wäre bis zum besagten Schaden nur ca. 1500km auf normalen Strassen unterwegs gewesen.
Weiterhin würde es einen Kaufvertrag mit dem Hinweis auf 12 monatige Gewährleistung geben ohne Angaben von Bastler oder Unfallfahrzeug oder Privatverkauf etc.

Herr X hätte nach dem Versagen des Motors auch nich selbst drann geschraubt sondern die Maschine einer Fachwerkstatt übergeben die den Schaden feststellte.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 23:21
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AW: Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Hi..

ich wiederhole mich...ist ein eindeutiger GEWÄHRLEISTUNGSFALL
Mich wundert allerdings, das es immer noch Händler gibt, die solche "alten Kisten" (Motorräder und Pkw´s) an Privatkunden verkaufen.
Ohne näheres zu wissen, bin ich mir fast sicher, das in deinem Fall die Beheung des Schadens, den Kaufpreis des Zweirades übersteigt.
Wenn du Glück hast und der Händler solvent ist, sollte eine Klage zur Not ERFOLG versprechen...

Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 23:28
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AW: Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagenkauf

Na also ... geht doch !

Im Moment würde ich der Einschätzung von radiomann folgen und denken,
das Y in einer eher schwachen Position ist.
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