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Gewährleistung/Garantie bei kostemlosen Gerät

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung/Garantie bei kostemlosen Gerät innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  • 2 Post By Ron-Wide

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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 18:17
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Gewährleistung/Garantie bei kostemlosen Gerät

Hallo zusammen,

ich habe mal eine fiktive Frage:
Jemand kauft sich einen Laptop und bekommt als Zugabe eine Funkmaus kostenlos dazu.
Auf der Rechnung ist die Maus mit 0€ ausgewiesen.

Jetzt geht die Maus nach 4 Wochen kaputt. Beim Händler bekommt man gesagt, dass kostenlose Zugaben von der Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen wären.

Stimmt das oder ist das Unsinn?


Gruß
Bluesmoke
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 18:40
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AW: Gewährleistung/Garantie bei kostemlosen Gerät

Da die Maus auf der Rechnung erscheint, der Preis spielt keine Rolle, fällt sie unter die Gewährleistung.
charles0308 and bluesmoke like this.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 19:06
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AW: Gewährleistung/Garantie bei kostemlosen Gerät

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also sollte sich wahrscheinlich der Käufer dann an den Verbraucherschutz wenden um sein Recht zu bekommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 19:49
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Zitat:
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also sollte sich wahrscheinlich der Käufer dann an den Verbraucherschutz wenden um sein Recht zu bekommen.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 20:14
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Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Da die Maus auf der Rechnung erscheint, der Preis spielt keine Rolle, fällt sie unter die Gewährleistung.
wie kommst du darauf? ich hätte vermutet, dass gewährleistung nur im zusammenhang mit kaufverträgen gilt, nicht aber bezüglich schenkungen...?
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  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 03:39
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich hätte vermutet, dass gewährleistung nur im zusammenhang mit kaufverträgen gilt, nicht aber bezüglich schenkungen...?
Die Maus ist kein "Geschenk" - denn der Empfänger soll sie ja nur unter der Bedingung erhalten, daß er sich zum Kauf eines Laptops entschließt ...

Vielmehr dürfte es sich um eine Draufgabe handeln ( § 336 BGB ).

11
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  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 09:39
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@once
ja, klingt gut.

verstehe aber trozdem noch nicht, dass die gesetzliche gewährleistung dafür gelten soll.
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garantie, gewährleistung, kostenlos, zugabe

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