Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Verbraucher einen Artikel mit einer Komponente kauft, die sich verhältnismäßig schnell verschleißt. Nein, kein Verbrauchsmaterial! Es könnte z.B. ein Gerät mit einem Bleiakku ("Starterbatterie") sein, der durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb von 30 - 50 Benutzungen = Nutzungstagen ausgetauscht werden muss. Gibt es darauf uneingeschränkte Gewährleistung, ist diese evtl. grundsätzlich ausgeschlossen oder muss der Verkäufer diesen Ausschluss ankündigen, da Otto Normalverbraucher evtl. von einer jahrelangen Haltbarkeit des Akkus - vergleichbar mit dem PKW - ausgeht? |
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Man muss doch einfach klären, ob ein Mangel vorliegt. Ist der schnelle Verschleiß normal, liegt keiner vor.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Zitat:
bei normaler gewährleistung, muss ja im ersten halben jahr der verkäufer nachweisen, dass der mangel eben bei übergabe noch nicht vorhanden war. damit ist der schwarze peter beim händler, weil sone beiweisführung fast ausgeschlossen ist. wenn also nun der akku innerhalb des ersten hablen jahres den dienst verweigert...? wer will denn sagen, dass er einfach blos "aufgebraucht" ist, oder ob er schon bei übergabe irgendwie nicht ganz einwandfrei war. ich frag mich das bei schuhsohlen grad... der verkäufer sagt: verschleiß. kundin sag: nach nem halben jahr darf das ja wohl noch nicht sein...? und jetzt? |
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Zitat:
Die Gewährleistungspflicht arbeitet ja ohnehin viel mit der "Beweislastumkehr". Im Regelfall wird unterstellt, daß bei einem Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf dieser Fehler schon beim Kauf verdeckt vorhanden war - es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil glaubhaft machen. In den folgenden 18 Monaten der insgesamt 24 Monate dauernden Gewährleistungspflicht kehrt sich die Beweislast um - dann wird unterstellt, daß der Fehler erst beim Käufer entstanden ist, es sei denn, der Käufer kann glaubhaft machen, daß er schon vor dem Übergang der Ware an ihn verdeckt vorhanden gewesen sein muß. Was für die verschiedensten Waren ein "normaler Verschleiss" ist und was nicht mehr - diese Frage beschäftigt die Gerichte regelmäßig, bis hoch zum BGH.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Zitat:
In dem Beispiel steckt übrigens auch die Erkenntnis, dass es andere Bleiakkus gibt, die speziell auf den Verwendungszweck ausgelegt sind und länger halten - bei dreifachem Preis. |
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Wieder mal etwas dazugelernt... ![]() Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Zitat:
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| AW: Gewährleistung bei schnell verschleißenden Teilen Zitat:
Vielen Dank für alle Antworten. Als letztes Wort zum Beispiel: Wir können annehmen, dass das Gerät sehr preiswert war, sodass die Ansprüche eher niedrig anzusetzen waren. Ein Leistungsversprechen bzgl. Haltbarkeit kann man sicher ausschließen, allerdings läge wohl eins bzgl. der Einzelnutzung vor (... Stunden vor der Aufladung nutzbar), welches eben nach ca. 40x nicht mehr eingehalten werden könnte. Ich hab wieder was gelernt, musste meine Vorstellung der Gewährleistung den Realitäten anpassen. |
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