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Gewährleistung bei Reifenwechsel durch Werkstatt

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung bei Reifenwechsel durch Werkstatt innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 08.12.2011, 17:26
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Gewährleistung bei Reifenwechsel durch Werkstatt

Hallo,

mal angenommen man beauftragt eine Werkstatt, 4 Sommerreifen vom Auto von der Felge runter zu nehmen und neue, mitgebrachte Winterreifen auf die Felge raufzuziehen. Beim Wechsel zerstört der Mechaniker einen der Sommerreifen und möchte diesen nicht ersetzen mit dem Hinweis, dass so etwas vorkommen könne und keine Gewährleistung dafür bestünde. Ist die Werkstatt ersatzpflichtig? Welche Rechte und Möglichkeiten hat der Kunde in so einem Fall?

Viele Grüße
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Alt 08.12.2011, 17:57
V.I.P.
 
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AW: Gewährleistung bei Reifenwechsel durch Werkstatt

Soweit Verschulden vorliegt - welches innerhalb von Vertragsverhältnissen widerleglich vermutet wird (280I2 BGB) - muss die Werkstatt den Schaden selbstverständlich ersetzen.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 18:03
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AW: Gewährleistung bei Reifenwechsel durch Werkstatt

Das heißt es wird grundsätzlich von einem Verschulden der Werkstatt ausgegangen und eine Werkstatt müsste in so einem Fall nachweisen, dass sie den Schaden nicht zu verschulden hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 12:50
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AW: Gewährleistung bei Reifenwechsel durch Werkstatt

Richtig!
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