Dies ist eine Diskussion zu Gerät defekt - Nachbesserung durch den Hersteller oder Händler? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Nun würde mich Eure Meinung interessieren. Ich sehe das völlig anders. Meiner Meinung nach stehen drei (sind die drei eigentlich wirklich fix oder waren das nur zwei?) Möglichkeiten zur Nachbesserung zu, aber die müssen nicht vom Hersteller unternommen werden. Der Händler könnte so ja einen Umtausch aushebeln, in dem er selbst einfach unendlich viele Male an dem Gerät rumdoktort, so das es wieder kurz funktioniert und es einfach nicht einschickt. Oder denke ich da falsch? Kann der Händler so oft reparieren wie er will, erst wenn das Gerät drei mal beim Hersteller war, darf man sein Geld wieder zurück fordern?
__________________ Zitat:
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| AW: Gerät defekt - Nachbesserung durch den Hersteller oder Händler? Zitat:
Grundsätzlich hat der Käufer(!) die Wahl, ob er als Nacherfüllung ein Neugerät, oder eine Reparatur verlangen will. Der Verkäufer darf die gewählte Nacherfüllung verweigern, sofern sie nur mit "unverhälnismäßigem Aufwand" möglich wäre. Als Händler dürfte der Verkäufer seine Nacherfüllungsaufwendungen gegenüber Verbrauchern von seinem Schrottlieferanten ersetzt verlangen. Grundsätzlich dürfte der gesetzlich nacherfüllungspflichtige Verkäufer seine Nacherfüllungsleistungen auch durch Drittbetriebe erbringen lassen. Nach einer gescheiterten Nacherfüllung könnte der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten; als gescheitert gilt eine Nacherfüllung, wenn auch eine Ersatzlieferung nicht mängelfrei wäre, oder nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn man vom gesetzlich gewährleistungspflichtigen Verkäufer Nacherfüllung ( nach Käuferwahl Reparatur oder Neulieferung ) verlangen will, dann kann man dem Verkäufer nach gescheiterter Nacherfüllung ( gleich von wem der Verkäufer diese Nacherfüllung durchführen läßt ) den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis zurückverlangen. 11 |
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