Dies ist eine Diskussion zu Geld angezahlt-Ware kommt nicht-wann Geld zurück innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Frau A will bei einem Einzelhändler einen bestimmten Mülleimer kaufen, da dieser nicht vorrätig ist, soll er extra bestellt werden. Frau A zahlt dafür 20% des Verkaufpreises an. Nach 3 Monaten ist der Eimer immer noch nicht da. Kann Frau A vom Kauf zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen. |
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| AW: Geld angezahlt-Ware kommt nicht-wann Geld zurück Frau A sollte den Händler in Verzug setzen. Wie das geht, ergibt sich aus dem BGB! einfach erklät: Schriftstück erfassen od. Mündlich dem Händler mitteilen, dass man noch gewillt ist die Zeit X (z.b. 1 Woche) zu warten und der Händler ab dem XX.XX.2009 sich im Verzug befindet. Dann sofort mitteilen, dass man sich das Recht vorbehält vom Kaufvertrag zurück zu treten. Dies dann bei nichtlieferung tun! Ich könnte mir Vorstellen, dass die Rspr. den Verbraucher auch insoweit schützt, dass 3 Monate nicht zumutbar sind! Frage ist, hat der Händler dies vorher angekündigt?
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| AW: Geld angezahlt-Ware kommt nicht-wann Geld zurück Der Händler sprach von 1 Monat Lieferzeit-Die Kundin wurde immer wieder vertröstet und es wurde neue Liefertermine genannt, die nicht eingehalten wurden. |
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| AW: Geld angezahlt-Ware kommt nicht-wann Geld zurück Dann könnte ich mir vorstellen, dass man so vorgehen könnte wie ich es beschrieben habe.
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