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Gebühren über gebühren bei Mahnungen?

Dies ist eine Diskussion zu Gebühren über gebühren bei Mahnungen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 16:48
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Gebühren über gebühren bei Mahnungen?

Hallo,

wenn am 1. des Monats eine Abbuchung zurück geht.
Und am 12. kommt eine Mahnung mit:
Rechnungsbetrag (Abschlag) 107,00 EUR
+ Rücklastschriftgebühr 6,83 EUR
+ Bearbeitungsgebühr 10,00 EUR
+ Mahngebühr 5,00 EUR
Also zusammen 21,83 EUR an Gebühren....

Das erscheint mir etwas sehr viel für eine Rücklastschrift, oder?

Muss man das alles wirklich zahlen?
War da nicht mal was mit max. 10 EUR Mahngebühren oder so?

Wie seht ihr das?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 16:59
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AW: Gebühren über gebühren bei Mahnungen?

Sowohl die Bearbeitungs - als auch die Mahngebühren dürften in den AGB geregelt sein. Die Rücklastschriftgebühren der einziehenden Bank werden dagegen nur an den Kunden weitergeben.

Ist natürlich viel Geld, aber ich denke nicht, dass man da um Zahlung herumkommt...
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 17:06
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AW: Gebühren über gebühren bei Mahnungen?

Ich meinte halt nur dass
Bearbeitungsgebühren UND Mahngebühren zusammen ganz schön heftig und eigentlich ja doppelt sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 15:32
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AW: Gebühren über gebühren bei Mahnungen?

Das stimmt, aber man muss sich die AGB anschauen.

Außerdem ist es wichtig, welche Art Vertrag der Zahlung zugrunde liegt. Gibt es in dem Beispiel dazu Anhaltspunkte? Abschlagszahlung wofür?
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bearbeitungsgebühr, mahngebühr, rücklastschriftgebühr

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