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Gebrauchtwagenkauf, Ansprüche

Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchtwagenkauf, Ansprüche innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 01.02.2012, 19:50
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Gebrauchtwagenkauf, Ansprüche

Mal angenommen Privatmann A hat von Händler B ein Auto gekauft. Das Auto hat seit einem Tag neu TÜV, sowie ASU und wird auch nur unter der Voraussetzung gekauft, da A dringend ein Auto benötigt. Händler B setzt Händlergeschäft in den Vertrag, mit der Begründung B`s Auto in Zahlung zu nehmen, ein. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen damit B nicht "nach einem Jahr noch Ansprüche auf Verschleissteile" geltend machen kann. Nach gutgläubiger Unterschrift Privatmanns B (der sich niemals als Unternehmer ausgegeben hat) behält Händler A den Vertrag und gibt die Durchschrift erst nach Aufforderung an B weiter. Zuhause stellt Privatmann B fest, dass nachträglich noch vor dem Namen Firma und bei Beruf KFZ-Handel eingefügt wurde. Bei Unterschrift sind diese beiden Passagen nicht vorhanden.
Nach Rücksprache mit Händler B, behauptet dieser, Privatmann A hätte dies gesagt.
Nun stellt Privatmann B, der keine Ahnung von Autos hat, fest, dass der Kühlwassertank leer ist. Er füllt ihn auf,am folgenden Tag ist dieser wieder leer. Am nächsten Tag geht kein Rückwärtsgang mehr rein, stattdessen fährt der Wagen vorwärts.
Daraufhin fährt B in eine Werkstatt und lässt den Wagen durchchecken.
Fazit: z.B. ist die Schaltklaue geklebt, so dass sie gerade mal die Überfahrt "heil" überstanden hat, Kühler defekt, sowie Stossdämpfer völlig kaputt, Servolenkung verrostet, Bremsleitungen kurz vorm reissen u.s.w. Dieser Wagen dürfte keinen TÜV, sowie auch keine ASU bekommen. Hat er aber.
B hat nun wieder kein Fahrzeug, denn mit diesem fährt er keinen Meter mehr, da die Sicherheit absolut nicht gegeben ist. Der Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Händler nimmt das Fahrzeug nicht zurück.
Bleibt Privatmann B nun auf dem Schaden sitzen, da ein Händlervertrag geschlossen wurde?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:17
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AW: Gebrauchtwagenkauf, Ansprüche

Danke für die Antwort.

Diese wirft aber neue Fragen auf.

Klar sind das arglistig verschwiegene Mängel, aber ich habe nirgends etwas gefunden, wie sich das bei einem Händlergeschäft verhält, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz nicht anfechtbar ist.

Ob sich der Verkäufer ein Eigentor geschossen hat ist doch fraglich, wie soll A (Käufer) beweisen, dass er sich nicht als Händler ausgegeben hat. A(Käufer) hatte zwar einen Zeugen dabei, aber vielleicht zaubert B(Verkäufer) ja so "ganz auf die Schnelle" 2 Gegenzeugen aus dem Hut. Und die spätere änderung...nun, die wird wohl auch nicht beweisbar sein. Und Händlergeschäft ist definitiv (im Irrglauben) unterschrieben worden.

Frage ist auch, wie kann so ein Auto TÜV bekommen? Prüfer geschmiert?
Und überhaupt...wie verhält sich das denn da? Verkäufer könnte ja behaupten, er hat den Wagen so verkauft, da er sich auch auf den TÜV verlassen hat.

Geändert von Mila2012 (01.02.2012 um 21:51 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:48
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AW: Gebrauchtwagenkauf, Ansprüche

Ja sorry, habe mich da vertan. Ich habe es in meinem Beitrag korrigiert und zur besseren Verständnis Käufer und Verkäufer hinzugefügt.
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autokauf, gebrauchtwagenkauf, händlergeschäft

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