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Gebrauchtwagenkauf

Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchtwagenkauf innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  • 1 Post By alex-muc

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 08:27
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Gebrauchtwagenkauf

Moin Moin Liebe Wissenden,

ein rein fiktiver Fall.

Nehmen wir mal an klein Hans möchte sich einen neuen Gebrauchten kaufen, nach langem Suchen findet klein Hans etwas ganz passables für einen sehr guten Preis.

Das bei einem Gebrauchtwagenhändler, nun rein fiktiv würden sich klein Hans und der Verkäufer auf einen Preis einigen, ein bisschen handeln muss ja auch fiktiv sein.

Ein fiktiver Vertrag wird klein Hans vorgelegt, in dem sich Hans mit einer rein fiktiv nicht existierenden Firma eintragen müsste.

Also Name des Käufers wäre fiktiv:

Firma klein Hans.

Nun der Verkäufer würde das trotz das er Händler wäre rein fiktiv wegen der Gewährleistung so machen.

Klein Hans ist am überlegen ob er oder der Verkäufer, etwas unrechtes tun würden, rein fiktiv natürlich.

Danke für Antworten im Voraus.

Grüße Buddafly84
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 10:23
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AW: Gebrauchtwagenkauf

Meiner Meinung nach soll Klein Hans hier über den Tisch gezogen werden, da er als gewerblicher Käufer von Gesetz wegen weniger Rechte hat als als Privatmann. Das fängt wohl bei der Gewährleistung an.

Für die "Firma Klein Hans" stehen natürlich noch andere Themen im Raum wie Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuererklärung...
Vermutlich ist das aber kein echtes Problem, da er ja keine Geschäftseinnahmen hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 16:31
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AW: Gebrauchtwagenkauf

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Klein Hans ist am überlegen ob er oder der Verkäufer, etwas unrechtes tun würden, rein fiktiv natürlich.
Hans ist klar, dass er damit effektiv auf seine Gewährleistungsrechte verzichtet? Und dass das ziemlich dämlich ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 17:30
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AW: Gebrauchtwagenkauf

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Hans ist klar, dass er damit effektiv auf seine Gewährleistungsrechte verzichtet? Und dass das ziemlich dämlich ist?
Wieso? Wenn der Verkäufer über die Verbraucher-/Unternehmereigenschaft des Käufers getäuscht wird, weil der Käufer sich als Unternehmer ausgibt etwa um Rabatte zu bekommen, ist es klar - dann ist der Käufer nicht schutzwürdig, er kann sich nicht als Verbraucher behandeln lassen. Grund: Rechtssicherheit für den Verkäufer - wenn er nur mit Unternehmern Verträge schließen will, darf er sich darauf verlassen, dass einer der dies vorgibt auch einer ist.

Aber hier habe ich das so verstanden, dass der Verkäufer das so vorschlägt, um den Käufer über den Tisch zu ziehen. Er weiß also, dass der Käufer kein Unternehmer ist und ist in keinster Weise schutzwürdig! Ich sehe daher keinen Grund, wieso der Käufer damit auf seine Verbraucherrechte verzichtet.

In der Praxis hätte der Käufer natürlich ein Beweisproblem.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 17:34
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AW: Gebrauchtwagenkauf

Danke Alex, genau so war es auch gemeint.

Klein Hans hatte so etwas von klein Berta gehört, nun darüber gegrübelt.

Aber klein Berta wäre in diesem fiktiven Fall eben selber schuld.


Danke für die Antworten =)
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  #6 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 17:35
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AW: Gebrauchtwagenkauf

Zitat:
Zitat von alex-muc Beitrag anzeigen
Ich sehe daher keinen Grund, wieso der Käufer damit auf seine Verbraucherrechte verzichtet.
Weil er den Beweis, dass das "Firma ..." auf Vorschlag des Verkäufers zur Täuschung aufgenommen wurde, häufig nicht führen wird können.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 17:35
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Hans ist klar, dass er damit effektiv auf seine Gewährleistungsrechte verzichtet? Und dass das ziemlich dämlich ist?
Wenn es klein Hans klar wäre, hätte er nicht darüber nach gegrübelt oder?
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