Dies ist eine Diskussion zu Garantieleistung trotz offenem Kundenkonto innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Garantieleistung trotz offenem Kundenkonto ich hoffe ich bin hier richtig!? Stellt euch vor, ihr kennt jemanden, der vor ca. 1,5 Jahren bei einem großen Versandhaus Trekkingschuhe bestellt hat. Später hat er beim gleichen Versandhaus einen TV auf Raten gekauft, kann aber seit einigen Monaten wegen einem schweren Arbeitsunfall und daraus resultierenden finanziellen Problemen seine Raten nicht bezahlen und hat ein offenes Kundenkonto. Also Zahlungsrückstand. Die Schuhe hat er zurück geschickt, weil die gesetzliche Gewährleistungspflicht ja noch greift und um Ersatz gebeten. Der Verkaäufer hat ja das Recht 2 Mal nach zu bessern oder neu zu liefern bevor man vom Vertrag zurück treten kann. Dann wurde ihm gesagt, dass dieser Artikel nicht mehr in meiner Größe lieferbar sei. Er hat dann angerufen und gefragt wie man das am besten lösen wolle. Da wurde ihm der vorschlag gemacht, dass er sich einen ähnlichen Artikel, am besten von der gleichen Marke mit einem ähnlichen Preis als Ersatz bestellen soll. Das hat er dann auch gemacht, dann kam allerdings wieder ein Schreiben, dass der Artikel in seiner Größe ausverkauft sei. Er hat erneut angerufen und ein anderer Mitarbeiter hat ihm den selben Vorschlag erneut gemacht und er habe eine Bestellung platziert. Innerhalb von einer Woche sollte er die Schuhe bekommen. Gestern bekam er dann ein Schreiben, dass er bestimmt schon auf seine Schuhe warte und wenn er per Vorkasse bezahle, die Schuhe auch sofort bekomme, da das Geld jetzt auf seinem offenen Kundenkonto eingegangen ist. Das ist doch meiner Meinung nach nicht rechtens. Es handelt sich um 2 komplett verschiedene Vorgänge. Darf das Versandhaus das machen? Er hat jetzt ein Einschreiben hingeschickt und ihnen 7 Tage Frist gesetzt, die Sie Zeit haben die Schuhe zu liefern. Weil er sichziemlich veräppelt vorkommt und der Meinung ist, dass man hier deutlich unterscheiden muss. Was sagen die Fachleute dazu? Bitte eure Meinungen, Danke Grüße Andi Geändert von andgard (03.05.2012 um 18:43 Uhr). |
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| AW: Garantieleistung trotz offenem Kundenkonto Bitte erst einmal den Beitrag ändern:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Garantieleistung trotz offenem Kundenkonto Ist erledigt! |
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| AW: Garantieleistung trotz offenem Kundenkonto Leider nein: Auch bzgl. des "jemanden" ist es ein realer Fall - besser wäre z.B. mit "man stelle sich vor..." o.ä. zu beginnen. |
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| AW: Garantieleistung trotz offenem Kundenkonto Wisst ihr was ihr korinthenkackenden Erbsenzähler...löscht mich aus eurem Forum! Ich habe meine Antworten bereits. Tschüss Klaus0155 und 772, ihr "Herr Lehrer ich weiß was!" Typen |
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| Stichworte |
| garantie, gewährleistung, nachbessern, neulieferung, vertrag |
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