Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Garantiebestimmungen

Dies ist eine Diskussion zu Garantiebestimmungen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 11:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CyberNinja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Smile Garantiebestimmungen

Ich weiß zwar das Garantieleistungen freiwillig vom Hersteller/Händler gewährleistet wird, aber ich habe eine Frage dies bezüglich.

Nehmen wir mal vollgendes an.

Man hat ein Gerät von einem Versandhaus ersteigert und nach ein paar Monaten weißt das gerät einen Defekt auf.
So nimmt man von dem Hersteller des Gerätes die Garantieleistungen in Anspruch, die holen das Gerät ab usw.
Also das ganze Garantieprogramm.
Doch leider wäre dieses Gerät nicht mehr Reparierbar und ein ersatzgerät haben die nicht, da sie das Gerät nicht mehr im Angebot haben.
Der Händler will das Gerät für den Verkäufer gutschreiben lassen.

Jetzt kommt das Problem:

Der Händler sagt, das diese einen Reperaturbericht bzw. eine bestätigung vom Hersteller braucht, das dass Gerät nicht mehr Repariert werden konnte um die Gutschrift zu vollziehen.
Jedoch weigert sich der Hersteller dem Kunden, solch ein Dokument zuzuschicken. Das einzigste was der Kunde vorweisen kann ist die Abholungsbestätigung vom Paketdienst.

Worauf kann der Kunde sich beziehen, damit er die Bestätigung bzw. Reperatursbericht erhalten kann?

mfg CyberNinja
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Garantiebestimmungen gültig ? Bürgerliches Recht allgemein 19.06.2007 14:19
Garantiebestimmungen in Deutschland Handelsrecht 19.09.2005 17:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN