Dies ist eine Diskussion zu Garantiebestimmungen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Nehmen wir mal vollgendes an. Man hat ein Gerät von einem Versandhaus ersteigert und nach ein paar Monaten weißt das gerät einen Defekt auf. So nimmt man von dem Hersteller des Gerätes die Garantieleistungen in Anspruch, die holen das Gerät ab usw. Also das ganze Garantieprogramm. Doch leider wäre dieses Gerät nicht mehr Reparierbar und ein ersatzgerät haben die nicht, da sie das Gerät nicht mehr im Angebot haben. Der Händler will das Gerät für den Verkäufer gutschreiben lassen. Jetzt kommt das Problem: Der Händler sagt, das diese einen Reperaturbericht bzw. eine bestätigung vom Hersteller braucht, das dass Gerät nicht mehr Repariert werden konnte um die Gutschrift zu vollziehen. Jedoch weigert sich der Hersteller dem Kunden, solch ein Dokument zuzuschicken. Das einzigste was der Kunde vorweisen kann ist die Abholungsbestätigung vom Paketdienst. Worauf kann der Kunde sich beziehen, damit er die Bestätigung bzw. Reperatursbericht erhalten kann? mfg CyberNinja |
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