Dies ist eine Diskussion zu Garantie ohne Rechnung? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Garantie ohne Rechnung? 1.) Muss man auf eine Garantie verzichten, wenn die Rechnung abhanden gekommen ist, aber das Rechnungsdatum, die Kundennummer und die Rechnungsnummer bekannt sind? 2.) Bei regelmäßigen Defekten (z.B. alle halbe Jahre verabschiedet sich ein Lautsprechersystem mit lautem Knallen im Bereitschaftsmodus) muss der Käufer, wenn sich der Hersteller (nach 6 Monaten) quer stellt, hier einen Beweis liefern, das der Mangel schon beim Kauf (oder beim Austauschgerät) schon vorhanden war? Mit freundlichem Gruß aus Berlin -Micha- |
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| AW: Garantie ohne Rechnung? Hallo Micha, die Garantie kann an die Vorlage eines Dokuments geknüpft sein. Sollte allerdings mit Garantgie die dem Käufer gesetzlich zustehende Gewährleistung gemeint sein, so ist diese unabhängig von der Vorlage eines Dokuments. Problematisch könnte allerdings sein, dass der Käufer natürlich beweisen muss, dass das Gerät tatsächlich vom Verkäufer gekauft worden ist, inkl. des Nichtüberschreitens der Gewährleistungsfrist (idR 2 Jahre ab Kauf). Grundsätzlich obliegt es auch dem Käufer, den Sachmangel bei Gefahrübergang (=Kaufzeitpunkt/Übergabezeitpunkt) nachzuweisen. Innerhalb der ersten 6 Monate kommt dem Käufer (sofern er Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer ist) eine Beweislastumkehr gem. § 476 BGB zu Gute. Allerdings gilt die gesetzliche Gewährleistung NICHT gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer. Sollte keine Garantie seitens des Herstellers vorliegen, ist dieser prinzipiell zu nichts verpflichtet, da er nicht Vertragspartner des Käufers ist. Freundlichst TFeil
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| AW: Garantie ohne Rechnung? Hallo, TFeil. Vielen Dank für die Antwort. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich daraus schliessen kann, dass, wenn der Verkäufer zugleich auch der Hersteller ist und wenn zudem auch schon ein Garantiefall (in den ersten 6 Monaten) bei selben Gerät statt fand, hier keine (erneute) Vorlage einer Rechnung erforderlich ist, auch wenn ein weiterer Garantiefall ausserhalb von 6 Monate, jedoch innerhalb von 2 Jahren stattfindet. Mit freundlichem Gruß aus Berlin -Micha- |
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| AW: Garantie ohne Rechnung? Hallo Micha, sofern der Käufer beweisen kann, dass es sich um dasselbe Gerät handelt und nachweisen kann, dass dem Verkäufer dies auch bekannt sein muss, sehe ich keine Pflicht des Käufers, dem Verkäufer im GEWÄHRLEISTUNGsfall (nicht etwa Garantiefall, das wäre etwas anderes!) die Rechnung vorzuzeigen. Die Rechnung ist lediglich eine Beweiserleichterung aber kein anspruchsbegründendes Merkmal. Freundlichst TFeil
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