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Garantie Druckerpatronen

Dies ist eine Diskussion zu Garantie Druckerpatronen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 12.05.2011, 17:03
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Garantie Druckerpatronen

Hallo zusammen,

der A kauft sich einen Drucker der Marke X. Nachdem irgendwann die Druckerpatronen leer sind, entscheidet er sich dafür, dass er sich Druckerpatronen eines anderen Herstellers kauft, die ausdrücklich (auf der Verpackung) für den Gebrauch des Druckers benutzt werden können. Er setzt die schwarze Druckerpatrone ein und kann ohne Probleme weiterdrucken. Nachdem auch irgendwann die farbige Druckerpatrone leer ist, setzt der A hier die Patrone des anderen Herstellers ein und bekommt eine Fehlermeldung. Die Patrone wird nicht erkannt. Der versucht es vergeblich 20x den Drucker wieder zum Laufen zu bekommen, aber jedesmal gibt es eine Fehlermeldung, dass die Patrone nicht erkannt wird. Da sich der A ein Doppelpack gekauft hatte, also 2x eine Schwarz und eine Farbpatrone, setzt er nun die zweite farbige Druckerpatrone ein und erhält auch hier wieder die Fehlermeldung, dass die Patrone nicht erkannt wird. Zum Test setzt er wieder die leere Farbpatrone des Originalherstellers ein und bekommt keine Fehlermeldung. Die Druckerpatronen haben 2 Jahre Garantie (so steht es im Internet auf der Webseite des Herstellers). Der A hat noch die Rechnung. So weiss er, dass er die Druckerpatronen im April letzten Jahres über das Internet gekauft hat. Der Internetshop existiert aber leider nicht mehr. Kann sich der A nun direkt an Hersteller wenden und seine Gewährleistungsansprüche/Garantieansprüche geltend machen?

Der A hatte sich schon telefonisch mit dem Hersteller der Druckerpatronen in Verbindung gesetzt. Dort teilte man ihm mit, dass er doch bitte per mail noch einmal alles schildern solle, was er auch tat, aber bisher kam keine Reaktion. Sollte sich der A gegebenenfalls per Einschreiben an die Firma X wenden, wenn er überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, was zu prüfen ist?
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Alt 12.05.2011, 18:27
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AW: Garantie Druckerpatronen

Zitat:
Zitat von caroline80 Beitrag anzeigen
A kauft sich [ bei einem Internet-Shop ] ... Druckerpatronen eines Herstellers Y, die ausdrücklich (auf der Verpackung) für den Gebrauch des Druckers der Marke X benutzt werden können.

Die Patrone wird nicht erkannt.

Der Internetshop existiert aber leider nicht mehr. Kann sich der A nun direkt an Hersteller wenden und seine Gewährleistungsansprüche/Garantieansprüche geltend machen?
Die ( nicht eingehaltenen ) Hersteller- Angaben auf der Verpackung begründen jedenfalls Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Es könnte fraglich sein, ob die Hersteller-Angaben auf der Verpackung als GARANTIE im Sinne von § 443 BGB angesehen werden dürften. In diesem Fall hätte A ( neben seinen gesetzlichen Ansprüchen gegen seinen Verkäufer ) auch garantievertragliche Ansprüche gegen seinen Garantiegeber.

Zitat:
Der Internetshop existiert aber leider nicht mehr.
Vertragspartner war ja nicht "der Internetshop", sondern dessen Betreiber. War dies eine GmbH, und falls ja, ist nicht nur der Internetshop verschwunden, sondern wurde auch die GmbH aufgelöst, oder steht die fortexistierende GmbH unter Insolvenz-Verwaltung?

Oder war der Shopbetreiber ein mit seinem Privatvermögen haftender Einzelkaufmann? Dann würde der auch dann aus seinen abgeschlossenen Kaufverträgen noch haften, wenn er seinen Druckerpatronen-Internetshop nicht mehr betreiben sollte.

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  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 18:37
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AW: Garantie Druckerpatronen

auf der rechnung des A steht als Inhaber ein Name. Von GmbH weit und breit nichts. Also kann der A sich nicht an den Hersteller wenden, sondern muss es über den Händler versuchen?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 11:48
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AW: Garantie Druckerpatronen

... das nennt man dann den kleinsten und direktesten Kommunikationsweg. Es ist denke ich mal aussichtslos, dass der Schaden ersetzt wird. Meines Erachtens steht auf den Geräten selbst, dass man nur die entsprechenden Tintenpatronen des selbigen Herstellers verwenden sollte.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 12:32
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AW: Garantie Druckerpatronen

Darum geht es ja gar nicht. Der Druckerhersteller ist außen vor.
Vielmehr hat der fiktive Kunde Patronen gekauft, die ausdrücklich zur Verwendung im Drucker xy vorgesehen seien. Für deren Funktionsfehler haftet der Händler und ggf. auch der Hersteller der Patronen.
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