Dies ist eine Diskussion zu Garantie abtretung bei gebrauchtkauf eines PC-Systems von einer Privatperson innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Garantie abtretung bei gebrauchtkauf eines PC-Systems von einer Privatperson Bin derzeit auf der Suche nach einem neuen PC-System. Da solche Systeme aber nie wirklich von dauer und auch nicht gerade billig sind, ziehe ich einen Gebrauchtkauf in Erwägung. Ich würde gerne wissen, wie das mit der Garantie aussieht. Gehen wir mal davon aus, dass Person A das "System" bzw. die Komponenten hierfür bei einem Online-Shop für PC-Hardware erworben hat und diese selbst zusammenbaut. (Was ist, wenn der Shop den Zusammenbau erledigt hat?) Nun Verkauft A das gesamte System inkl. Rechnung des Online-Shops, die ebenfals auf A ausgeschrieben ist an Person B. Was hab ich den als Käufer B für Rechte, fals Komponenten inerhalb der 24 monatigen Garantie kaputt gehen? "Muss" der Online-Shop, bei dem A die Ware gekauft hat auch Käufer B Garantie leiten? Sprich könnte B bei einem Defekt mit dem Shop kontakt aufnehmen und hätte gute Chancen auf einen Ersatz/Reperatur? - Wie handhaben die Shops das in der Regel? In den AGB des Online-Shops konnte ich nicht explizit herrauslesen, dass die Garantieansprüche nur für den erstkäufer gelten. Über eine Internet Recherche habe ich dann von einem Fall gehört, dass der Internet-Shop von Käufer B eine Abtretungserklärung verlangt hat, bei dem A die Garantie an B "weitergibt". Ist das alles so korrekt? Ich möchte mir nämlich sehr gerne einen guten PC zulegen. Bei gebraucht System ist es aber meistens so, dass man einfach deutlich mehr Leistung für das gleiche Geld erhält, wie bei komplett neuen Systemen. Bin ich mit so einer Abtretungserklärung auf der sicheren Seite? Wie muss so eine Erklärung überhaupt aussehen? Vielen Dank schon im Voraus! Entschuldigt falsche Begiffe, hab leider nicht sonderlich viel Erfahrung auf dem Gebiet. Gruß Daniel |
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| AW: Garantie abtretung bei gebrauchtkauf eines PC-Systems von einer Privatperson ![]() allgemein gesagt wird eine Garantie normalerweise nicht vom Händler, sondern vom Hersteller eingeräumt - man muss genau zwischen "Gewährleistung" und "Garantie" unterscheiden. Während die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist, können die Garantiebedingungen recht frei gestaltet werden. Und jetzt frag nicht zurück, sondern ändere erst einmal den Beitrag.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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