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Friseurs halbe Leistung - muss man zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Friseurs halbe Leistung - muss man zahlen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 08.08.2011, 17:10
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Friseurs halbe Leistung - muss man zahlen?

In der Annahme dass Person A angestellten Frisör B für Ihre Hochzeitsfrisur und –Makeup beauftragt.

In Vorbereitung für ihre Hochzeit, Person A aufsucht Frisör B wegen neuer Haarfarbe.

A ist unzufrieden. B versucht nachzubessern, indem er kostenlos färbt, verlangt aber Geld für das Styling.

A ist noch unzufrieden, B versucht zum 3. Mal, nachzubessern. Er färbt nochmal kostenlos, verlangt aber Geld für das Styling.

A äußert nach wie vor Unzufriedenheit. B fürchtet, A sage den Hochzeitstermin ab und gibt zu, er habe den Hochzeitstermin angenommen, während er frei hat. Also schlägt B vor, zum Hochzeitstag „schwarz“ zu arbeiten, damit er A einen viel günstigeren Preis anbieten kann. In dem Preis sind zwei Hochzeitsfrisur und –Makeup Proben, das Fönen am Tag vor der Hochzeit und Hochzeitsfrisur und –Makeup Termin am Hochzeitstag (insgesamt 4 Termine) enthalten. A akzeptiert. B soll am Hochzeitstag von 8.30 bis ungefähr 11 da sein.

B ändert den Plan, da er am Hochzeitstag in Urlaub fliegen möchte. Er schlägt vor, 1,5 Stunde früher zu A zu gehen. A ist enttäuscht. B schlägt als Kompromiss 7.30 vor (d.h. 1 Stunde früher als vereinbart). A akzeptiert, obwohl sie die Aktion unfair findet (hätte A den vollen Preis bezahlt, hätte B den Plan nicht geändert).

Erste Hochzeitsfrisur und –Makeup Probe findet statt. B versucht, alles so schnell wie möglich zu machen und sagt, am Hochzeitstag kann er nur von 7.50 bis 9.45 kommen. A zeigt Unsicherheit. B verspricht, am Hochzeitstag wird es alles richtig gemacht. Ergebnis der Probe ist eine halbe Leistung, A sagt erstmals nichts, aber wenn sie eine Stunde nach Probe-Ende merkt, von den schnell gemachten Locken nichts mehr zu sehen und das Makeup nicht perfekt ist, will sie die Geschäftsverbindung nicht weiter fortsetzen.

Für die erste Probe hat A nichts bezahlt, da der gesamte Preis ein Pauschal für alle vier Termine war. Außerdem ist A verärgert, weil sie schon dreimal zum färben bei B war, hat zweimal fürs Styling zahlen müssen (obwohl sie ausschließlich wegen Nachbesserung der Farbe zu B gegangen ist), ist aber mit ihrer Haarfarbe immer noch unzufrieden.

Kann B Geld für die erste nach As Meinung nicht gelungenen Probe verlangen?

Vielen Dank im Voraus!

Geändert von Miss Perfect (08.08.2011 um 18:01 Uhr).
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