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Frage zu Umtausch bei Internetbestellung

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Umtausch bei Internetbestellung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 18:18
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Frage zu Umtausch bei Internetbestellung

Guten Tag,

ich hätte eine Frage bezüglich eines Umtausches bei einer Internetbestellung bei einem Versandhaus. Angenommen man kauft einen Artikel und bezahlt diesen bereits komplett inklusive Versand und schickt diesen dann aber innerhalb der Frist zurück muss der Händler dann auch die Versandkosten für das Hinschicken erstatten oder behält er diese? Ich glaube mich zu erinnern gelesen zu haben, dass das geändert würde und man nun ebenfalls die Kosten für die HINsendung erstattet bekommen muss. Stimmt das?

Und kann der Händler einen zwingen statt einer Rückerstattung des Betrages eine Gutschrift auf dem Kundenkonto zu verbuchen?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 19:33
V.I.P.
 
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AW: Frage zu Umtausch bei Internetbestellung

falls die sendung innerhalb des 14-tägigen widerrufsrechts zurück geschickt wurde, hat die käuferin grundsätzlich anspruch auf erstattung des hin-portos. und falls die ware über 40 euro gekostet hat, hat sie ebenfalls anspruch auf erstattung des rück-portos.

Zitat:
Und kann der Händler einen zwingen statt einer Rückerstattung des Betrages eine Gutschrift auf dem Kundenkonto zu verbuchen?
nein. die kundin hat anspruch auf rückzahlung.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 21:11
Boardneuling
 
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AW: Frage zu Umtausch bei Internetbestellung

Hallo,

über Weihnachten haben viele Versandhändler ihre Rücksendefristen verlängert spielt das eine Rolle? Die können doch nicht vorher Werbung damit machen, dass man bis dann und dann testen und zurücksenden kann und dann später Probleme machen und sich weigern, oder?

Bei den ganzen Versandhändlern die ich kenne hat man grundsätzlich 30 Tage Rücksendefrist. Ist das länger als vorgeschrieben?
Angenommen ein Versender bietet eine längere Rücksendefrist als er per Gesetz müsste kann er dann hinterher Zicken machen und sagen, dass er per Gesetz ja nur so und so lange anbieten müsste oder gilt das, was er offiziell angibt? Ansonsten hätte der Kunde ja keine wirkliche Sicherheit wenn er sich nicht an das halten müsste was er selbst angibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 21:39
V.I.P.
 
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AW: Frage zu Umtausch bei Internetbestellung

Zitat:
über Weihnachten haben viele Versandhändler ihre Rücksendefristen verlängert spielt das eine Rolle?
das spielt in so fern eine rolle, als dass dann die regeln gelten, die die versandhäuser festlegen und das nicht unter die gesetzliche 14-tägige widerrufsfrist bei fernabsatz fällt.

Zitat:
Die können doch nicht vorher Werbung damit machen, dass man bis dann und dann testen und zurücksenden kann...
da müsste man wissen, mit was genau sie geworben haben.

Zitat:
Bei den ganzen Versandhändlern die ich kenne hat man grundsätzlich 30 Tage Rücksendefrist. Ist das länger als vorgeschrieben?
ja. gesetzlich ist nur ein 14-tägiges widerrufsrecht festgelegt.

Zitat:
Angenommen ein Versender bietet eine längere Rücksendefrist als er per Gesetz müsste kann er dann hinterher Zicken machen und sagen, dass er per Gesetz ja nur so und so lange anbieten müsste oder gilt das, was er offiziell angibt?
es gilt natürlich das, was der versender angeboten hat. wenn er anbietet 30 tage zurückzunehmen, dann muss er das naütlrich auch einhalten. falls er aber dazu geschrieben hat, dass dann eine gutschrift erfolt, dann muss man sich eben mit einer gutschrift auf dem kundenkonto zufrieden geben. das geld incl. hin-porto und evtl. auch rück-porto kann man dann aber nicht zurückverlangen (jedenfalls nicht, wenn man nicht innerhalb von 14 tagen widerrufen hat), denn das wird er sicher nicht beworben haben.

---
hat der versender denn überhaupt ausdrücklich über das 14-tägige gesetzlich verankerte rücktrittsrecht ausreichend aufgeklärt? falls er das nämlich nicht getan haben sollte, dann wäre die frist noch nicht angefangen zu laufen. eine solche belehrung muss entweder per e-mail oder per post kommen. falls man da nichts bekommen hätte, könnte man das gesetzliche widerrufsrecht noch immer in anspruch nehmen und dann muss auch das porto (teilweise oder ganz, je nach warenwert) zurückgezahlt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 21:44
Boardneuling
 
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AW: Frage zu Umtausch bei Internetbestellung

Bezüglich Gutschrift auf dem Kundenkonto hat es da überhaupt nichts geheißen. In den ganzen Präsentationssendungen im TV hieß es immer nur etwas von wegen man kann die Produkte ja risikolos testen und hat verlängertes Rückgaberecht über Weinhachten.
Angenommen man bekäme dann nur das Geld auf das Kundenkonto hätten die das nicht explizit sagen müssen oder kann das eventuell irgendwo kleingedruckt stehen? Das fände ich schon ziemlich übel, wenn mit verlängertem Rückgaberecht geworben wird aber dann versteckte Haken dabei sind.
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