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Forderung, keine Quittung

Dies ist eine Diskussion zu Forderung, keine Quittung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 07.11.2011, 19:22
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Forderung, keine Quittung

Mal angenommen:
Klein Lieschen macht ihre Fahrschulausbildung bei dem F. Sie zahlt die Fahrstunden immer vorher im Büro des F in bar und bekommt dafür eine Quittung sowie einen Beleg, welchen sie dann dem Fahrleherer, dem FL, bei der Fahrstunde aushändigt. Der FL vermerkt in einer Übersicht jede Fahrstunde und Lieschen quittiert ihm dies (Unterschrift).

Anfang des darauffolgenden Jahres erhält Lieschen eine Rechnung von F:
Die Summe der Leistungen wird der Summe der bei dem F eingegangenen Bar-Zahlungen entgegengesetzt... Es fehlen 100€
Lieschen soll diese dem F bezahlen.

Problematisch ist nun, dass Lieschen die Quittungen nicht aufgehoben hat.

Lieschen beschwert sich daraufhin bei dem F, sie habe immer vorher zahlen müssen. Die Antwort des F: "Da gab es wohl mal eine Ausnahme".

Die Fragen, die sich hieraus nun ergeben: Ist Lieschen in der Nachweispflicht (Quittung)!? Oder kann sich Lieschen auf die generelle Handhabung der Vorauszahlung berufen und der F müsste die "Ausnahme" nachweisen?
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fahrschule, quittung, vorauszahlung

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