Dies ist eine Diskussion zu Festplatte defekt umtauschrecht.. innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| und zwar Person: A (Verkäufer, Händler) und Person: B der (Verbraucher). Person B kaufte sich eine Festplatte und probierte sie aus B hat festgestellt sie ist defekt. Brachte sie zum Laden und Person A der Verkäufer überprüfte die Festplatte nach ein paar Stunden hat Person B die Info erhalten: Defekte Festplatte. Person B ging in den Laden und wollte eine neue haben bzw. umgetauscht bekomemn oder geld zurück haben. Doch Person A weigerte sich hingegen und meinte: Wir dürfen keine Festplatten umtauschen, wir schicken die zum Hersteller dieser überprüft ob es eigen verschulden ist oder Ihr verschulden ist. Person A gab Person B einen Reklamationsschein - Reperatur. Hat sich Person A richtig verhalten oder stimmt da was nicht? Wenn ja was stimmt da nicht? Greetz Mattrox |
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