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Fehlerhaftes Produkt.

Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhaftes Produkt. innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 10.06.2011, 10:28
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Fehlerhaftes Produkt.

Hallo,
Er x hat ein Notebook und dieses Notebook seit 2010 gekauft.
Jetzt, dieses Notebook hat einen Innere Problem, das bedeutet diese Gerät ist ein „fehlerhaftes“ Produkt.
Er hat Seit November 2010 bis Mai 2011 per E-Mail und Telefon mit Kundenservice so dass die Korrespondenz / gesprochen gemacht. Nachdem 11 Monaten jetzt Kundenservice diese Probleme akzeptieren haben aber Ihr möchten dieses Gerät nur Reparaturen machen, er x möchtet auf Grund § 437 BGB, § 439 BGB diese Gerät mit neu Gerät umtausch machen. Ist es möglich?
Bitte geben Sie mir einen Begründung und wenn haben Sie einen Urteilzeichen noch bitte schreiben Sie hier.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und Mühe.
Omid
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Alt 11.06.2011, 13:57
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AW: Fehlerhaftes Produkt.

Hat er denn mit dem Kundenservice vom Händler gesprochen oder mit dem Kundenservice vom Hersteller des Geräts?
Zuerst sollte er sich nämlich an den Händler wenden, der für die Mängelgewährleistungsrechte zuständig ist.
Abhängig vom Wert des Notebooks kann er hier eine Neulieferung verlangen. Wäre der Wert des Notebooks neu aber außer Verhältnis zu dem Wert des gebrauchten Notebooks, könnte sich der Händler darauf berufen und lediglich eine Reparatur durchführen dürfen.

Hat er hingegen die ganze Zeit mit dem Hersteller gesprochen, so ist dies nicht verpflichtet ein Neugerät zu liefern, denn er ist schließlich nur Hersteller und nicht Verkäufer des Geräts.
Diese Reparatur würde auch nicht über die Mängelgewährleistungsrechte laufen sondern über die vom Hersteller eingeräumte Garantie.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2011, 15:13
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AW: Fehlerhaftes Produkt.

Halllo,
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Ja, er hat mit Kundenzentrum gesprochen aber Kundenservice hat zu er gesagt, er sollst 12 Tage zu um Gerät Reparaturen warten.
Er hat dieses Problem am seit 2010 an Kundenservice gemittelten aber Sie achten nicht dafür jetzt er möchtet diese Laptop mit neu Laptop umtausch machen. Kann er eine neu Gerät möchtet oder nicht? Weil diese Reparaturen Zeit ist sehr langer und er ist sehr Besitz.
LG
Omid
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  #4 (permalink)  
Alt 11.06.2011, 18:05
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AW: Fehlerhaftes Produkt.

Hat er mit dem Händler oder dem Hersteller gesprochen?
Er sollte zuerst zum Händler gehen und von ihm die Neulieferung verlangen.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 22:30
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AW: Fehlerhaftes Produkt.

Hallo,
Er hat dieses Notebook von einem Händler gekauft. Er hat nach Hersteller in Amerika einen Brief geschickt aber bis heutigen Tag hat keine Antwort zu erhaltet. Er hat mit Händler in der Deutschland gesprochen aber diese Firma (Händler) einen „Zurück geben“ Fall nicht Akzeptieren, Sie akzeptieren nur einen Reparaturen. Jetzt, was ist gesetzliche Recht für Herr X. Können Sie bitte mir einen Beispiel Gericht Urteil geben?
LG
Omid
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Alt 18.06.2011, 17:09
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AW: Fehlerhaftes Produkt.

Hallo,
Ich bitte Sie um Antwort
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  #7 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 17:47
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AW: Fehlerhaftes Produkt.

Es ist das gute Recht des Händlers dann eine Rücknahme bzw. Ersatz zu verweigern und dann eine Reparatur zu versuchen. Jedenfalls dann wenn die Reparatur wesentlich günstiger ist als eine Ersatzlieferung
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  #8 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 19:57
772 772 ist offline
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AW: Fehlerhaftes Produkt.

Das sollte die Ausnahme sein, da die Gewährleistungspflicht des Händlers für den fehlerfreien Zustand beim Kauf nach Wahl des Kunden durch Austausch oder Reparatur ausgeübt werden kann.

Edit: Das hattest Du ja früher schon geschrieben, sorry.

Wieso siehst Du den Fall jetzt anders?
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