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Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 20:36
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Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Hallo,

man stelle sich folgendes Szenario vor:

Der Verbraucher M schließt telefonisch bei einem großen deutschen Telekommunikationsunternehmen einen Mobilfunkvertrag ab. Dabei wird ihm von der Kundenberaterin versichert, dass er die einmalige Anschlussgebühr nicht bezahlen muss und die ersten drei Monate vom Grundbetrag befreit wird. Erfreut über das Angebot wird der Vertrag abgeschlossen.
Leider ist der Verbraucher zu gutgläubig und als auf den zugesendeten Vertragsunterlagen nichts von den zugesicherten Vorteilen steht, wird trotzdem unterschrieben und der Vertrag abgeschlossen.
Nun, sagen wir anderthalb Monate später bemerkt der Verbraucher, dass das Geld trotzdem abgebucht wird. Er wendet sich an die Kundenhotline und dort will niemand etwas von den telefonisch zugesicherten Kostenersparnissen wissen.

Kann der Verbraucher jetzt von einer Art Sonderkündigung Gebrauch machen? Telefonisch wurde er ja auf gut Deutsch beschi...., aber auf dem Papier hat alles seine Richtigkeit.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 22:03
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Hier liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor. Der Vertrag braucht gar nicht gekündigt zu werden, weil er schlicht ungültig ist!

Allerdings gibt es ein Beweisproblem, da der Kunde schriftlich erklärt hat, mit den angebotenen Konditionen einverstanden zu sein. Zusammen mit der üblichen Amnesie der Hotline wird er es nicht leicht haben nachzuweisen, dass er nur abgeschlossen hat, weil er Vergünstigungen kriegte.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 23:13
Boardneuling
 
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Allerdings gibt es ein Beweisproblem, da der Kunde schriftlich erklärt hat, mit den angebotenen Konditionen einverstanden zu sein. (...) wird er es nicht leicht haben nachzuweisen, dass er nur abgeschlossen hat, weil er Vergünstigungen kriegte.
Genau das ist der Knackpunkt. Dem Verbraucher liegen keine (schriftlichen) Beweise vor. Nun kämen folgende Dinge in Frage:

a) Könnte der Verbraucher einen Anwalt damit beauftragen, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen? Er verfügt über eine Rechtschutzversicherung, allerdings mit relativ hoher Selbstbeteiligung. Die Kosten, um die der Verbraucher gebracht worden sind belaufen sich übrigens auf 145€.

b) Der Verbraucher könnte selber ein Schreiben verfassen. Nach einem bisschen Stöbern hier im Forum habe ich §123 BGB gefunden: "Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung (...) bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten." Könnte der Verbraucher sich darauf berufen? Oder auf §119 BGB:
"Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (...), kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."

Die Frage ist, ob es durch ein entsprechendes Schreiben, in dem man sich auf die Rechtsgrundlage bezieht, möglich ist, die Kosten erstattet zu bekommen, oder ob einem nichts anderes übrig bleibt, komplett zu widerrufen.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 23:15
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Zitat:
Hier liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor. Der Vertrag braucht gar nicht gekündigt zu werden, weil er schlicht ungültig ist!
Das sehe ich so nicht. Die mündliche Erklärung am Telefon war allenfalls ein Angebot/Absichtserklärung. Der Vertrag kam erst nach Unterzeichnung durch den Kunden zustande.
Zitat:
... und als auf den zugesendeten Vertragsunterlagen nichts von den zugesicherten Vorteilen steht, wird trotzdem unterschrieben und der Vertrag abgeschlossen.
damit war wohl klar zu erkennen, dass die mündliche Zusicherung hinfällig war. Hier hätte der Kunde die Möglichkeit gehabt eine Nachbesserung zu verlangen oder den Vertrag eben nicht zu unterzeichnen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 23:20
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Erkenne hier weder arglistige Täuschung nach eine Möglichkeit zur Anfechtung wegen Irrtums.

Der Vertrag wurde trotzdem unterzeichnet ... und Verträge sind einzuhalten.

Bei diesem SV bekommt man auch keine Deckungszusage eines RS-Versicherers
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 23:33
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
(...) Der Vertrag kam erst nach Unterzeichnung durch den Kunden zustande.

damit war wohl klar zu erkennen, dass die mündliche Zusicherung hinfällig war. Hier hätte der Kunde die Möglichkeit gehabt eine Nachbesserung zu verlangen oder den Vertrag eben nicht zu unterzeichnen.
Ich kann mich sehr gut in den fiktiven Verbraucher hineinversetzen und kann euch versichern, dass er sich nun selbst in den Hintern beißt.

Trotzdem möchte er nichts unversucht lassen und wäre über jeden Vorschlag dankbar.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 00:36
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Zitat:
Ich kann mich sehr gut in den fiktiven Verbraucher hineinversetzen und kann euch versichern, dass er sich nun selbst in den Hintern beißt.
er sollte nachsicht üben mit sich selber...

rechtlich wird da nichts möglich sein, da hilft auch keine anwältin...

er kann ein paar erboste briefe schreiben und eine gutschrift verlangen, mal nachfragen, welche mitarbeiterin die provision bekommen hat, schreiben, dass die ganze sache an betrug grenzt, dass er sich massiv übers ohr gehauen fühlt, dass man übernächste woche einen termin bei der verbraucherzentrale hat, denen man all das auftischen wird, im übrigen gehört hat, dass grade dieser provider für solch ein geschäftsgebaren bereits bekannt ist (was man leider vorher nicht wußte)... blabla... und wenn man glück hat, werden die damen und herren daraufhin "kulant"... - ob man sich dann besser fühlt, weiß ich nicht.

für mich sind sämtliche anbieter, die laufzeitverträge verkaufen, abzocker - daher hilft auch wechseln nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 13:44
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Hi,
in der Zwischenzeit hat sich der fiktive Verbraucher mal die ganzen Vertragsunterlagen angeguckt. Was vielleicht interessant sein könnte ist, dass dort der Tarif steht, der abgeschlossen wurde, aber die Details (Inklusivminuten, Grundgebühr etc.) stehen dort nicht.
Desweiteren steht im "Kleingedruckten" dass man innerhalb ein paar Wochen gegen die Rechnungen Einspruch einlegen kann und so.

Dass die Chancen, da noch etwas machen zu können, schlecht sind, darüber ist sich der fiktive Verbraucher bewusst. Versuchen möchte er es aber auf jeden Fall. Was wäre das beste Vorgehen? Gegen die Rechnung Widerspruch einlegen? Wenn ja, was müsste in so einem Schreiben genau stehen? Oder würdet ihr etwas anderes empfehlen?

Und nun erstmal einen schönen Heiligabend und Frohe Weihnachten :-)
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  #9 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 17:57
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

******frohe weinachten*****

Zitat:
Zitat von Thoas
Gegen die Rechnung Widerspruch einlegen?
hilft nicht. die rechnung wird ja "richtig" sein, also jedenfalls entsprechend des schriftlichen vertrags.

der schlamassel liegt nicht an der rechnung sondern an dem vertrag.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 01:30
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AW: Falsche Aussage bei Abschluss Mobilfunkvertrag

Zitat:
Zitat von Thoas Beitrag anzeigen
Was vielleicht interessant sein könnte ist, dass dort der Tarif steht, der abgeschlossen wurde, aber die Details (Inklusivminuten, Grundgebühr etc.) stehen dort nicht.
Theoretisch macht das einen Unterschied. Telefonbesprechung und schriftlicher Vertrag stehen dann nämlich nicht im Widerspruch, sondern ergänzen einander. Wenn der Vertrag nicht schon am Telefon geschlossen wurde (wofür vieles spricht) - und zwar zu den dort besprochenen Konditionen (nicht zu den seitens des Unternehmens insgeheim vorbehaltenen Konditionen) -, dann könnte man argumentieren, dass hier schriftlich ein Vertragsschluß zu den am Telefon besprochenen Konditionen zustandegekommen ist, M also das nicht vereinbarte "Mehr" nicht zahlen müsste.

Wem das zu weit geht, der wird sich aber doch darauf einlassen können, dass hier seitens des Unternehmens getäuscht wurde: Wenn am Telefon bestimmte Konditionen versprochen werden, dann erklärt wird, dass dies nur noch schriftlich fixiert werden müsse mittels der kurz darauf bei M eingehenden Unterlagen, und wenn dann in den Unterlagen nicht erkennbar ist, dass die Zusagen aus dem Telefonat nicht mehr gelten sollen, dann wird der unterzeichnende Verbraucher über die Bedeutung seiner Erklärung, die er so nie abgeben wollte, getäuscht (denn das Unternehmen hat bewusst eine bestimmte Erwartung über den Inhalt der schriftlichen Vertragserklärung beim Verbraucher geweckt). Und er kann deswegen anfechten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.

Eine Anfechtung wegen Irrtums braucht man dann nicht mehr, die ist auch nachrangig gegenüber der Anfechtung wegen Täuschung.

Schließlich kommen jenseits von Erfüllungsansprüchen und ggf. Anfechtungsrechten auch Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Nebenpflichten in Betracht, die auf die Aufhebung des Vertrags gerichtet sein könnten. Und ganz am Ende fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Diese beiden Möglichkeiten aber nur der Vollständigkeit halber.

Praktisch ist M insoweit relativ chancenlos, als er sich auf die telefonischen Vereinbarungen berufen müsste, weil er die nicht beweisen kann. Wenn man sich die Mühe machen und den Kampf aufnehmen will, könnte man natürlich Freunde bitten, die Situation zu reproduzieren (indem diese ebenfalls am Telefon nach dem Angebot fragen und dann sehen, was herauskommt) - und die dann anschließend als Kronzeugen für systematischen Betrug anführen, wenn es sich denn um ein System handelt.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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