Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Dies ist eine Diskussion zu Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 21:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arrow Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, A hat bei B im Internetshop auf Rechnung einen Artikel gekauft, wurde geliefert, alles in Ordnung.
Die Rechnung wird beiseite gelegt und vergessen, nach ca. 3 Wochen kommt eine Mahnung. Hier wird die Forderung angemahnt und für das Schreiben 5 Euro Mahngebühr verlangt. Das Schreiben stammt von B selbst (kein Inkasso, Anwalt o.ä.)
In den AGBs des Onlineshops war folgende Klausel enthalten: "Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig."

War hier A überhaupt in Verzug, sodass für diese "erste" Mahnung bereits eine Mahnpauschale verlangt werden konnte?
A ist der Ansicht, dass die Klausel nur die Fälligkeit nach § 271 BGB bestimmt, B meint jedoch, dass die Klausel die Mahnung im Sinne von § 286 II Nr. 1, 2 entbehrlich machen würde und mit dieser schriftlichen Mahnung gleichwohl die Mahnkosten anfallen.

Habe schon Kommentarliteratur gewälzt aber bin mir nicht ganz sicher dabei .... im Palandt (2011) § 286 Rn. 22 oder 23 steht, dass die Nutzung des Begriffs "Fälligkeit" nicht ausreichend wäre.
Über eure Einschätzungen würde ich mich sehr freuen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 22:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Bei der ersten Mahnung sind grundsätzlich keine Mahngebühren zu behahlen. 5€ abziehen und den restlichen Betrag überweisen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 23:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

die frage ist, was auf der rechnung steht. agb sind mmn nicht relevant für die zahlungskonditionen. da muss klar die fälligkeit drauf stehen. wenn zahlbar innerhalb 14 tage ab rechnungsdatum, dann ist A im verzug und die mahngebühr ist berechtigt und muss gezahlt werden.

über spitzfindigkeiten wegen der formulierung kann ich nu leider nix sagen.


edit: doch klar. da hat a recht. fälligkeit ist nicht gleichzusetzen mit "zahlbar bis". verzug wäre denmach erst automatisch 30 tage nach fälligkeit. (ich meine aber, das das genau auf der rechnung stehen muss.)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 00:29
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

@ Angelito

So pauschal kann man das nicht sagen, siehe meiner Problematik. Wenn man vor der ersten Mahnung schon automatisch in Verzug ist, fallen auch hierfür angemessene Gebühren an.

@ zeiten

AGB müssen hier schon relevant sein, deine 30-Tage-Regelung stammt aus § 286 IV BGB und ist ein extra Verzugstatbestand - unabhängig von § 286 II BGB.
Absatz 4 ist unstreitig mangels Rechnungsvermerk nicht anwendbar bzw. einschlägig.
Die Tatbestände des § 286 II Nr. 1, 2 setzen immer einer Vereinbarung voraus, also individualvertraglich oder eben in AGB.
Mich wundert nur, dass man hierzu kein eindeutiges Urteil oder eine Kommentarstelle findet .... habe schon Jauernig, Palandt, MüKo, Staudinger usw. durch ...
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 00:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Zitat:
Zitat von besteller Beitrag anzeigen
Die Tatbestände des § 286 II Nr. 1, 2 setzen immer einer Vereinbarung voraus, also individualvertraglich oder eben in AGB.
ja, das ist wohl richtig. aber auf der rechnung muss es dann auch nochmal stehen, es reicht nicht, wenn es im vertrag steht, würd ich jedenfalls gaaanz schwer von ausgehen.

also mich würd nochmal interessieren, was auf der rechnugn steht.

und ich bilde mir ein, dass für verbraucher auch noch was extra drauf stehen muss, dass halt bei überschreitung des zahlungsziels automatisch verzug eintritt oder so... irgendwas in der richtung ist da, verbraucher müssen da extra nochmal gewarnt werden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 01:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
würd ich jedenfalls gaaanz schwer von ausgehen.
Hast du das irgendwo nachgelesen oder sagt dir das dein Judiz?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
also mich würd nochmal interessieren, was auf der rechnugn steht.
Müsste man mal nachschauen.


Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
und ich bilde mir ein, dass für verbraucher auch noch was extra drauf stehen muss, dass halt bei überschreitung des zahlungsziels automatisch verzug eintritt oder so... irgendwas in der richtung ist da, verbraucher müssen da extra nochmal gewarnt werden.
Nein, das Gesetz sieht sowas nicht vor außer eben bei § 286 IV BGB und nur dort muss auch nochmal etwas auf der Rechnung stehen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 07:01
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Fälligkeit = Verzugseintritt ist nur bei zeitlich bestimmten Zahlungen gegeben, z.B. Raten- oder Mietverträge.

Ein Verbraucher gerät sonst mMn erst durch die Mahnung nach Fälligkeit in Verzug, §286 BGB, außer es wäre ein Hinweis auf §286 III(!) BGB ergangen. Auch dann wäre Verzug erst 30 Tage nach Fälligkeit gegeben, ebenfalls §286 III BGB.

In diesem Beispiel ist allerdings wohl durch die AGB der §286 II BGB Satz 2 angezogen: Die Leistung des Käufers lässt sich durch andere Ereignisse (Lieferung der Ware) und eine angemessene Frist von 14 Tagen kalendarisch bestimmen. Falls die AGB also zum Kaufvertrag gehören, d.h. dem Käufer vorab bekannt gemacht wurden, wäre alles rechtens.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 09:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Zitat:
Zitat von besteller
Hast du das irgendwo nachgelesen oder sagt dir das dein Judiz?
sagt meine buchhalterinnenseele*.
aber du hast recht, es ist kein muss. es reicht, wenns anderweitig vereinbart ist.

ich frag mich allerdings, ob agb dafür ausreichen. kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen... (wer liest schon agb?)

Zitat:
Zitat von besteller
Nein, das Gesetz sieht sowas nicht vor außer eben bei § 286 IV BGB und nur dort muss auch nochmal etwas auf der Rechnung stehen.
hast recht. es ist zwar §286 (3) bgb aber stimmt, wenns nen datum is, brauchts keine extra belehrung über verzug.


Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Fälligkeit = Verzugseintritt ist nur bei zeitlich bestimmten Zahlungen gegeben...
jepp. so stimmt es.

Zitat:
Zitat von 772
Falls die AGB also zum Kaufvertrag gehören, d.h. dem Käufer vorab bekannt gemacht wurden, wäre alles rechtens.
wenn wirklich ein agb-dingi ausreichen würde, dann ja. und ich kanns mir nicht vorstellen, dass es reicht. kein mensch liest irgendwelche agb.

zahlungsziel is ne essenzielle sache, die nicht in agb versteckt sein darf. gehört in einen vertrag. wenns also bei der bestellung dabei steht, okay. aber versteckt in agb? nö, nönönönö!*





* emotionales rechtsempfinden
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 10:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, besteller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

@ 772

Danke für deine Einschätzung, AGBs dürften wirksam einbezogen worden sein

@ zeiten

Tja deine Buchhalterinnenseele in Ehre aber AGBs sollte man lesen - verpflichtet ist man hierzu nicht aber im Falle des Falles muss man sich daran halten (von § 307ff. usw. abgesehen).
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 11:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung?

Zitat:
Zitat von besteller Beitrag anzeigen
aber im Falle des Falles muss man sich daran halten (von § 307ff. usw. abgesehen).
da hab ich jetzte mal gestöbert, weil ichs ja nicht glauben will:
Zitat:
Zitat von §309 bgb
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
[...]

4. (Mahnung, Fristsetzung)

eine Bestimmung, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen;
genau das wäre aber ja duch die agb in unserem fall passiert - oder etwa nicht....?



Zitat:
Zitat von besteller
Habe schon Kommentarliteratur gewälzt aber bin mir nicht ganz sicher dabei .... im Palandt (2011) § 286 Rn. 22 oder 23 steht, dass die Nutzung des Begriffs "Fälligkeit" nicht ausreichend wäre.
kannst du das eigentlich noch mal konkretisieren? was steht da genau? ich mein, in welchem zusammenhang reicht dann der begriff "fälligkeit" nicht aus? versteh ich nämlich nicht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
mahnung verzug entbehrlichkeit fälligkeit

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach §323 II und §326 V Bürgerliches Recht allgemein 13.02.2010 21:40
Entbehrlichkeit Mahnung AGB Bürgerliches Recht allgemein 10.02.2009 20:54
Entbehrlichkeit der Mängelanzeige Mietrecht 27.10.2008 14:42
Mahnung per Email oder auf Online-account legal? Verbraucherrecht 28.08.2007 15:29
Entbehrlichkeit/Ausschluss einer Mahnung Handelsrecht 14.01.2007 16:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN