Dies ist eine Diskussion zu Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| nehmen wir mal an, A hat bei B im Internetshop auf Rechnung einen Artikel gekauft, wurde geliefert, alles in Ordnung. Die Rechnung wird beiseite gelegt und vergessen, nach ca. 3 Wochen kommt eine Mahnung. Hier wird die Forderung angemahnt und für das Schreiben 5 Euro Mahngebühr verlangt. Das Schreiben stammt von B selbst (kein Inkasso, Anwalt o.ä.) In den AGBs des Onlineshops war folgende Klausel enthalten: "Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig." War hier A überhaupt in Verzug, sodass für diese "erste" Mahnung bereits eine Mahnpauschale verlangt werden konnte? A ist der Ansicht, dass die Klausel nur die Fälligkeit nach § 271 BGB bestimmt, B meint jedoch, dass die Klausel die Mahnung im Sinne von § 286 II Nr. 1, 2 entbehrlich machen würde und mit dieser schriftlichen Mahnung gleichwohl die Mahnkosten anfallen. Habe schon Kommentarliteratur gewälzt aber bin mir nicht ganz sicher dabei .... im Palandt (2011) § 286 Rn. 22 oder 23 steht, dass die Nutzung des Begriffs "Fälligkeit" nicht ausreichend wäre.Über eure Einschätzungen würde ich mich sehr freuen |
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? Bei der ersten Mahnung sind grundsätzlich keine Mahngebühren zu behahlen. 5€ abziehen und den restlichen Betrag überweisen
__________________ Zitat:
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? die frage ist, was auf der rechnung steht. agb sind mmn nicht relevant für die zahlungskonditionen. da muss klar die fälligkeit drauf stehen. wenn zahlbar innerhalb 14 tage ab rechnungsdatum, dann ist A im verzug und die mahngebühr ist berechtigt und muss gezahlt werden. über spitzfindigkeiten wegen der formulierung kann ich nu leider nix sagen. ![]() edit: doch klar. da hat a recht. fälligkeit ist nicht gleichzusetzen mit "zahlbar bis". verzug wäre denmach erst automatisch 30 tage nach fälligkeit. (ich meine aber, das das genau auf der rechnung stehen muss.) |
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? @ Angelito So pauschal kann man das nicht sagen, siehe meiner Problematik. Wenn man vor der ersten Mahnung schon automatisch in Verzug ist, fallen auch hierfür angemessene Gebühren an. @ zeiten AGB müssen hier schon relevant sein, deine 30-Tage-Regelung stammt aus § 286 IV BGB und ist ein extra Verzugstatbestand - unabhängig von § 286 II BGB. Absatz 4 ist unstreitig mangels Rechnungsvermerk nicht anwendbar bzw. einschlägig. Die Tatbestände des § 286 II Nr. 1, 2 setzen immer einer Vereinbarung voraus, also individualvertraglich oder eben in AGB. Mich wundert nur, dass man hierzu kein eindeutiges Urteil oder eine Kommentarstelle findet .... habe schon Jauernig, Palandt, MüKo, Staudinger usw. durch ... |
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? Zitat:
also mich würd nochmal interessieren, was auf der rechnugn steht. und ich bilde mir ein, dass für verbraucher auch noch was extra drauf stehen muss, dass halt bei überschreitung des zahlungsziels automatisch verzug eintritt oder so... irgendwas in der richtung ist da, verbraucher müssen da extra nochmal gewarnt werden. |
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? Hast du das irgendwo nachgelesen oder sagt dir das dein Judiz? Müsste man mal nachschauen. Zitat:
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? Fälligkeit = Verzugseintritt ist nur bei zeitlich bestimmten Zahlungen gegeben, z.B. Raten- oder Mietverträge. Ein Verbraucher gerät sonst mMn erst durch die Mahnung nach Fälligkeit in Verzug, §286 BGB, außer es wäre ein Hinweis auf §286 III(!) BGB ergangen. Auch dann wäre Verzug erst 30 Tage nach Fälligkeit gegeben, ebenfalls §286 III BGB. In diesem Beispiel ist allerdings wohl durch die AGB der §286 II BGB Satz 2 angezogen: Die Leistung des Käufers lässt sich durch andere Ereignisse (Lieferung der Ware) und eine angemessene Frist von 14 Tagen kalendarisch bestimmen. Falls die AGB also zum Kaufvertrag gehören, d.h. dem Käufer vorab bekannt gemacht wurden, wäre alles rechtens. |
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? Zitat:
![]() aber du hast recht, es ist kein muss. es reicht, wenns anderweitig vereinbart ist. ich frag mich allerdings, ob agb dafür ausreichen. kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen... (wer liest schon agb?) Zitat:
Zitat:
Zitat:
zahlungsziel is ne essenzielle sache, die nicht in agb versteckt sein darf. gehört in einen vertrag. wenns also bei der bestellung dabei steht, okay. aber versteckt in agb? nö, nönönönö!* * emotionales rechtsempfinden |
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? @ 772 Danke für deine Einschätzung, AGBs dürften wirksam einbezogen worden sein ![]() @ zeiten Tja deine Buchhalterinnenseele in Ehre aber AGBs sollte man lesen - verpflichtet ist man hierzu nicht aber im Falle des Falles muss man sich daran halten (von § 307ff. usw. abgesehen). |
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| AW: Fälligkeitsbestimmung oder Entbehrlichkeit der Mahnung? Zitat:
Zitat:
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