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Erfüllungsgehilfe

Dies ist eine Diskussion zu Erfüllungsgehilfe innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 18.11.2011, 12:30
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Erfüllungsgehilfe

Hallo!

A kauft bei B (Kaufmann) eine Küche. B läßt Küche von C bei A anliefern und beschädigt dabei die Haustür von A.
B montiert die Küche.

A meldet bei B den Schaden ("Macke" und "Kratzer").
B versucht "Macke" auszubessern ... an "Kratzer" traut er sich nicht ran sondern macht monitäres Angebot.

A holt nun wegen "Kratzer" ein Angebot bei einem Dritten für die Reparatur des "Kratzers" ein, das weit über dem Angebot von B liegt.

A daraufhin (monitäres) Angebot von B ab und verlangt von B entsprechenden Schadenersatz.

B verweigert nun die Haftung und verweist an C als Verursacher und erklärt die Angelegenheit für sich als erledigt.

Welche Möglichkeiten hat A zur Durchsetzung seines Anspruches auf Schadenersatz?


Beste Grüße
sonnenshine
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 13:28
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AW: Erfüllungsgehilfe

War C denn ein Mitarbeiter des B oder ist er ein Dritter, der mit der Lieferung beauftragt wurde?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 13:48
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AW: Erfüllungsgehilfe

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
War C denn ein Mitarbeiter des B oder ist er ein Dritter, der mit der Lieferung beauftragt wurde?
C ist ein Dritter, der mit der Lieferung beauftragt wurde.
Zwischen A und C besteht kein Vertragsverhältnis.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 13:51
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AW: Erfüllungsgehilfe

ich muss jetzt los, aber ganz spontan würde ich sagen:

Anspruch des A gegen C aus unerlaubter Handlung. Und Anspruch des B gegen C aus Vertrag, der über die Drittschadensliquidation dem A zugute kommt.
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