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Erfüllung stornierter Bestellung

Dies ist eine Diskussion zu Erfüllung stornierter Bestellung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 22.11.2011, 21:47
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Erfüllung stornierter Bestellung

Hallo!

S hat über ein Social-Commerce-Versandhaus Amaz... beim Verkäufer X Hose H1 bestellt, die Bezahlung erfolgt per Lastschrift, daher wurde der entsprechende Betrag ziemlich schnell abgebucht und S hat in 2 Tagen H1 per DHL erhalten. Diese waren aber zu groß ( Größe 50 ). Er hat nun dieselbe Hose in der Größe 48 (H2) ( auch über das Social-Commerce-Versandhaus ) bestellt. In 1 Tag hat Amaz an S folgende Benachrichtigung geschickt: "wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Bestellung 0000 ( Hose H2 ) beim Verkäufer X storniert wurde.

Der Grund für die Stornierung:
Die Lieferung war unzustellbar. "

Und die Bestellung wurde auch aus der Liste der Bestellungen entfernt.
Dann hat S an X folgendes geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte die Hose ( H1 ) zurückschicken, da sie für mich zu groß sind. "Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte die Hose H1 zurückschicken, da sie für mich zu groß sind. Ich wollte nun endlich mal diese in der Größe 48 kaufen, die mir genau passen würde, aber die Bestellung wurde von Ihnen wegen der Unzustellbarkeit storniert. Ich bitte Sie also um einen Retoureschein."

An S wurde den Retoureschein geschickt und S hat H1 zurückgeschickt.

In ein paar Tagen bekam S von X Hose H2, und zwar nicht über Amaz abgewickelt, da der Betrag nicht abgebucht wurde und in der Rechnung steht, dass man spätestens in 10 Tagen bezahlen muss.
Muss S bezahlen, obwohl die Bestellung vom Verkäufer schon storniert wurde und S nicht neu bestellt hat? Wenn nein, dann kann S die Hose bei sich behalten, ohne zu bezahlen oder muss S bei Nichtbezahlung die Hose zurückschicken?
Gilt hier § 241a I ? Oder dadurch, dass S geschrieben hat "...Ich wollte nun endlich mal diese in der Größe 48 kaufen..." hat er klar gemacht, dass er diese möchte und somit eine potenzielle Bestellung gemacht?
Oder muss S nach § 241a II die Hose einfach zurückschicken?

Geändert von Marned (23.11.2011 um 00:56 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 10:04
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AW: Erfüllung stornierter Bestellung

"Einfach behalten" wird nicht gehen, weil unverlangt zugesandte Ware
- aufgehoben und
- zur Abholung bereitgehalten
werden muss.

Wenn der fiktive Kunde S die Hose nicht haben wollte, könnte er ebenso wie vorher den Kauf widerrufen und einen Rücksendeschein anfordern.

Damit umginge er auch den zu erwartenden Ärger mit Mahnung etc.
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