Dies ist eine Diskussion zu Energiversorger/Inkassogebühren innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Energiversorger/Inkassogebühren Ein gewerblicher Mietvertrag für Kleinladen wurde abgeschlossen. Der Vermieter hat sich freundlicherweise bereit erklärt bei dem regionalen Energieversorger den Mieter anzumelden. Im 3 Monat fragt der Mieter rein vorsorglich beim Vermieter an da noch keinen Vertrag vom Energieversorger, noch eine Abschlagsrechnung. Wäre ja schlecht wenn der Strom für den Laden nicht mehr da wäre. Das war Ende Juli. Am vergangenen Dienstag hat der Mieter im Briefkasten einen persönlich zugestellten Inkassoauftrag des Energieversorgers, Juli + August offen + Inkassogebühren zusätzlich 44,70 Gebühren. Am Telefon die Auskunft: Die Vertragsbestätigung konnte nicht zugestellt werden, Unterstellung: kein Schild am Briefkasten vermutlich vorhanden. Und außerdem sind ja 2 Abschläge offen also muss der Mieter den Inkaso zahlen und er hätte sich ja auch von selbst melden können, was er nicht tat. Daraufhin wollte sich der Mieter anstatt bei einer Sachbearbeiterin aus der Zentrale beim nächsten höheren Vorgesetzten beschwerden. Antwort: nur persönlich ab Montag 8 Uhr. Meine Frage, ungeachtet von der emotionalen Aufregung, was spricht die Rechtslage. In meinen Augen kein Eingang des Vertrages, keine Rechnung somit auch kein Inkassoanspruch? Grüße |
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