Dies ist eine Diskussion zu Ein Online-Shop storniert keine Bestellung, liefert keine Ware und behält das Geld innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Ein Online-Shop storniert keine Bestellung, liefert keine Ware und behält das Geld Angenommen Herr A (fiktive Person) hat vor kurzem bei einem Online-Shop eine Bestellung getätigt und kurz darauf sehr schlechte Bewertungen über diesen im Internet gelesen. Nun hat er per E-Mail seine Bestellung storniert und mein Geld zurückverlangt. Leider hat Herr A die Ware im Voraus bezahlt, was ihn nun eventuell noch teuer zu stehen kommen könnte. Am nächsten Tag erhält Herr A von diesem Shop eine E-Mail mit der Bestätigung seiner Stornierung. Jedoch erhält Herr A sein Geld von diesem Shop nicht wieder. Inzwischen hat Herr A erfahren, dass andere Käufer dieses Shops ihr Geld auch nach 4 Monaten nicht wiederbekamen. Ab wann könnte Herr A in solch einer Situation eine Anzeige wegen Betruges stellen? Kommen zusätzliche Kosten auf ihn zu in Form von Anwaltskosten oder Mahnungskosten...........vielleicht sogar wegen Vollstreckung? Wie sollte Herr A jetzt am besten reagieren. Zusätzlich kommt hinzu, dass Herr A nur wenig Geld hat und sich nicht einfach an einen guten Anwalt wenden kann. Herr A soll in diesem Fall ein Student sein, der die meiste Arbeit bzw. die meisten rechtlichen Schritte selber erledigen möchte. Vielen Dank im Vorraus! =) Geändert von cosmo (23.11.2006 um 12:14 Uhr). |
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| AW: Ein Online-Shop storniert keine Bestellung, liefert keine Ware und behält das Gel Regeln zur Formulierung von Beiträgen und vor allem Antworten (bitte unbedingt lesen!): Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive Beiträge und Fragestellungen mit konkreten Beiträgen! Sachverhalte mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht und sollten nicht beantwortet werden. Auf gar keinen Fall darf dann auf so einen Beiträg im Detail eingegangen werden! FALSCH: Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." RICHTIG: Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." ODER Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen." Bitte beachten Sie diese Regeln. |
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