Dies ist eine Diskussion zu Dringend Rat gesucht!! innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Dringend Rat gesucht!! Person X kauft in einem Autohaus XY ein EU-Fahrzeug, X möchte gerne das XY sein Altfahrezeug in Zahlung nimmt, da sich bis zum Zeitpunkt kein privater Käufer gefunden hat. XY bietet einen sehr niedrigen Preis und X unterschreibt den Ankauf des Altfahrzeugs sowie die verbindliche Bestellung des Neufahrzeuges. Da X das Neufahrzeug nicht nicht mitnehmen konnte soll die Abholung 1 Woche später erfolgen. X hat das Altfahreug noch in einer Autobörse stehen und prompt meldet sich ein privater Käufer für das Altfahrzeug. X bekommt 1000 € mehr als vom Autohaus XY und verkauft das Fahrzeug privat. X teilt dem Autohaus mit dass das der Ankauf des Fahrzeugs nicht zu stande kommt. Autohaus XY dreht völlig am Rad, droht mit Gericht, da das Auto bereits wieder weiter verkauft wurden ist. X ist sehr ängstlich, kann denn ein privater Verkäufer von so einem Ankauf zurück treten? X hat nach den Drohungen auch keine Lust mehr in so einem Autohaus ein Neufahrzeug zu kaufen. Bitte schnelle Antworten, Danke im voraus. |
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| AW: Dringend Rat gesucht!! Die Frage dürfte an dieser Stelle kaum zu beantworten sein - es kommt zu sehr auf die Details an und wie diese vor Gericht gewertet werden: Als Absichtsserklärung oder als bindender Vertrag. Siehe http://www.ra-kotz.de/vorvertrag.htm Das X von der verbindlichen Bestellung loskommt sehe ich auch noch nicht.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Dringend Rat gesucht!! X würde das Neufahrzeug schon nehmen, Hauptsache er kommt aus dem Ankauf des Altfahrezeuges wieder raus. Kann doch nicht sein das es unmöglich ist so einen Vertrag zu widerrufen?! |
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| AW: Dringend Rat gesucht!! Zitat:
onkelotto hat es schon gesagt: besteht nur eine unverbindliche Absichtserklärung, besteht kein Vertrag. Ist aber der Ankauf des Gebrauchtwagens vertraglich fixiert, ist der Käs gegessen. Spielregeln gelten eben für beide.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Dringend Rat gesucht!! Und du bist sicher, das du in der Kürze der Zeit den Text, der sich hinter dem Link verbirgt sorgfältig gelesen hast ?Widerrufen geht auf keinen Fall. Wenn der "Vorvertrag" im Streitfall vor Gericht als bindender Vertrag gewertet wird, wird X Schadensersatz leisten müssen. Wenn das Gericht den "Vorvertrag" nur als Absichtserklärung wertet, muss X auch nicht widerrufen.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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