Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Betreuungskosten zurückfordern? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Doppelte Betreuungskosten zurückfordern? Ein Kind wird ganz regulär im Frühjahr im KiGa A angemeldet, um ab 01.08. dort betreut zu werden. Ca. 2 Monate vor Beginn der Betreuung wird für die Familie ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets absehbar, der zum 01.09. stattfinden soll. Die Eltern bemühen sich sofort um einen anderen Platz am neuen Wohnort, sagen auch im KiGa A Bescheid. KiGa B nimmt das Kind in die Warteliste auf und sagt eine Benachrichtigung zwei Wochen vor dem benötigten Betreuungsbeginn zu. Leider ergibt sich erst einmal kein Platz, die Leitung macht auch wenig Hoffnung, dasss kurzfristig etwas frei werden könnte, vermutlich doch erst zum 01.08. des Folgejahres. Also bringen die Eltern das Kind zum 01.08. zur Betreuung in KiGa A, da sie fürchten sonst gar keine Betreuung zu haben. Drei Tage später werden die Eltern benachrichtigt, dass zum folgenden Montag (also eine Woche nach Beginn) doch noch ein Platz in KiGa B frei ist, da ein Kind "nicht zur Betreuung erschienen ist". Am folgenden Morgen leiten die Eltern alles für die neue Betreuungsstelle in die Wege. Da der Betreuungsplatz in KiGa A aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat, kann es dazu kommen, dass die Eltern drei Monate lang zwei Plätze bezahlen müssen, sollte sich für KiGa A kein Nachrrücker finden. Frage nun ist: Können die Eltern des nicht erschienenen Kindes in KiGa B von den Eltern des Nachrücker-Kindes Kindes für die doppelten Betreuungskosten haftbar gemacht werden? Diese hatten versäumt den KiGa-Platz abzusagen, was die Nachrücker-Eltern nun eventuell drei zusätzliche Monatsbeiträge kosten kann. Oder kann das nur der KiGa selbst, weil er der Vertragpartner ist, und dann den betroffenen Eltern ihre Auslagen erstatten? Und müsste dafür auch ein Betreuungsvertrag vorgelegen haben oder reicht die Reservierung? Denn nach Auskunft der Leitung in KiGa A & B hätte man - sofern diese Meldung vor dem 01.08. gewesen wäre - das ganze recht unbürokratisch regeln können. Und wo wir grad dabei sind: können die doppeltenm Kosten - sofern sie nicht erstattet werden - auch komplett von der Steuer abgesetzt werden? Geändert von lost78 (05.08.2011 um 22:40 Uhr). |
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| AW: Doppelte Betreuungskosten zurückfordern? Zitat:
Der Kindergarten hat allerdings keinen Schaden, weil ja die anderen Eltern einspringen konnten. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Doppelte Betreuungskosten zurückfordern? Zitat:
Danke! |
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| Stichworte |
| abmeldung, betreuungskosten, haftung, kindergarten, kündigungsfrist |
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