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Doppelte Betreuungskosten zurückfordern?

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Betreuungskosten zurückfordern? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 05.08.2011, 10:20
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Doppelte Betreuungskosten zurückfordern?

Hoffentlich bin ich hier im richtigen Bereich...

Ein Kind wird ganz regulär im Frühjahr im KiGa A angemeldet, um ab 01.08. dort betreut zu werden. Ca. 2 Monate vor Beginn der Betreuung wird für die Familie ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets absehbar, der zum 01.09. stattfinden soll. Die Eltern bemühen sich sofort um einen anderen Platz am neuen Wohnort, sagen auch im KiGa A Bescheid. KiGa B nimmt das Kind in die Warteliste auf und sagt eine Benachrichtigung zwei Wochen vor dem benötigten Betreuungsbeginn zu.

Leider ergibt sich erst einmal kein Platz, die Leitung macht auch wenig Hoffnung, dasss kurzfristig etwas frei werden könnte, vermutlich doch erst zum 01.08. des Folgejahres. Also bringen die Eltern das Kind zum 01.08. zur Betreuung in KiGa A, da sie fürchten sonst gar keine Betreuung zu haben.

Drei Tage später werden die Eltern benachrichtigt, dass zum folgenden Montag (also eine Woche nach Beginn) doch noch ein Platz in KiGa B frei ist, da ein Kind "nicht zur Betreuung erschienen ist". Am folgenden Morgen leiten die Eltern alles für die neue Betreuungsstelle in die Wege. Da der Betreuungsplatz in KiGa A aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat, kann es dazu kommen, dass die Eltern drei Monate lang zwei Plätze bezahlen müssen, sollte sich für KiGa A kein Nachrrücker finden.

Frage nun ist: Können die Eltern des nicht erschienenen Kindes in KiGa B von den Eltern des Nachrücker-Kindes Kindes für die doppelten Betreuungskosten haftbar gemacht werden? Diese hatten versäumt den KiGa-Platz abzusagen, was die Nachrücker-Eltern nun eventuell drei zusätzliche Monatsbeiträge kosten kann. Oder kann das nur der KiGa selbst, weil er der Vertragpartner ist, und dann den betroffenen Eltern ihre Auslagen erstatten? Und müsste dafür auch ein Betreuungsvertrag vorgelegen haben oder reicht die Reservierung? Denn nach Auskunft der Leitung in KiGa A & B hätte man - sofern diese Meldung vor dem 01.08. gewesen wäre - das ganze recht unbürokratisch regeln können. Und wo wir grad dabei sind: können die doppeltenm Kosten - sofern sie nicht erstattet werden - auch komplett von der Steuer abgesetzt werden?

Geändert von lost78 (05.08.2011 um 22:40 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 14:28
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AW: Doppelte Betreuungskosten zurückfordern?

Zitat:
Zitat von lost78 Beitrag anzeigen
Frage nun ist: Können die Eltern des nicht erschienenen Kindes in KiGa B von den Eltern des Nachrücker-Kindes Kindes für die doppelten Betreuungskosten haftbar gemacht werden?
Bisschen weit hergeholt, nicht? Durch die Nichtabsage haben sie eventuell einen Schaden des Kindergartens ausgelöst. Dass die Eltern des anderen Kindes sich entscheiden, diesen freien Platz zu nutzen, ist ihre ureigene Entscheidung, für die niemand haftbar gemacht werden kann.

Der Kindergarten hat allerdings keinen Schaden, weil ja die anderen Eltern einspringen konnten.

Zitat:
können die doppeltenm Kosten - sofern sie nicht erstattet werden - auch komplett von der Steuer abgesetzt werden?
Mmmh, das solltest Du im Bereich Steuern fragen. Ich vermute ja, bin aber nicht sicher.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 16:10
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AW: Doppelte Betreuungskosten zurückfordern?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Bisschen weit hergeholt, nicht? Durch die Nichtabsage haben sie eventuell einen Schaden des Kindergartens ausgelöst. Dass die Eltern des anderen Kindes sich entscheiden, diesen freien Platz zu nutzen, ist ihre ureigene Entscheidung, für die niemand haftbar gemacht werden kann.
Grundsätzlich denke ich auch so. Ich hatte nur überlegt, ob es gerade im Zusammenhang damit, dass bei rechtzeitiger Absage der Vertrag mit KiGa A gar nicht zustande gekommen wäre, die Situation der Doppelbelastung also leicht vermeidbar gewesen wäre, eventuell eine besondere Sachlage darstellt.

Danke!
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Stichworte
abmeldung, betreuungskosten, haftung, kindergarten, kündigungsfrist

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