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Die Farbe entspricht nicht der abgebildeten ( Kleidung )

Dies ist eine Diskussion zu Die Farbe entspricht nicht der abgebildeten ( Kleidung ) innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 09.11.2011, 16:48
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Die Farbe entspricht nicht der abgebildeten ( Kleidung )

Hallo!

Man hat bei Amaz... Hose gekauft. Zwar stimmt die Farbe auf der Etikett, mit der, die man gekauft habe, jedoch nicht der abgebildeten. Man hat danach die Web-Seite der Marke besucht und festgestellt, dass diese Hose in der bei Amaz. abgebildeten Farbe nicht existiert. Kann man also eine Rückerstattung des Kaufpreises fordern, und zwar nicht nur der Hose und Rücksendekosten ( das wäre möglich auch ohnehin dank des 2wöchigen Widerrufsfrist und dessen, dass die teuerer als 40 Euro ist ), sondern auch Versandkosten ( der Versand war nicht kostenfrei ) .

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 17:38
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AW: Die Farbe entspricht nicht der abgebildeten ( Kleidung )

ja. jetzt mal abgesehen von der farbe.

es reicht allein das rücktrittsrecht der verbraucherin bei fernabsatz. danach müssen grundsätzlich das hin-porto und der preis zurückerstattet werden. bei warne über 40 euro muss auch das rück-porto erstattet werden, so dass die kundin bei waren über 40 euro alle kosten, die bei diesem geschäft entstanden sind, zurück bekommt.

bei waren bis 40 euro trägt die kundin das porto, welches sie zahlt, um die ware zurückzuschicken.

siehe urteil vom 15.04.2010 vom EuGH (Az. C-511/08)

die meisten (seriösen) händlerinnen sind bereit die abholung zu organisieren oder einen versandschein zuzuschicken. da kann man mal per mail anfragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 21:44
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AW: Die Farbe entspricht nicht der abgebildeten ( Kleidung )

Zitat:
Zitat von Marned Beitrag anzeigen
Man hat bei Amaz... Hose gekauft [ dem Angebot war ein Bild der Hose in Farbe X beigefügt ].
War in der Angebotsüberschrift, bzw. im Beschreibungstext eine Hosenfarbe genannt?

Zitat:
Zwar stimmt die Farbe auf der Etikett, mit der, die man gekauft habe, jedoch nicht der abgebildeten.
1. Wenn im Beschreibungstext die Hosenfarbe "weiß" angegeben war, die Abbildung aber eine schwarzer Hose zeigt - dann wäre wohl weder die Lieferung einer schwarzen, noch einer weißen Hose als "vertragsgerecht" anzusehen.

2. Wenn im Titel und im Beschreibungstext groß, deutlich und hervorgehoben mehrfach die Hosenfarbe "weiß" angegeben gewesen wäre, dann könnte anhand eines beigefügten Bildes einer schwarzen Hose eventuell nicht belegt werden, daß die Lieferung einer schwarzen Hose vereinbart worden sei. Dann läge bei Lieferung einer weißen Hose möglicherweise gar keine Abweichung vom vereinbarten vor.

3. Wenn im Beschreibungstext keine Farbe angebeben war, sondern wenn lediglich das Bild einer farbigen Hose beigefügt war - dann wäre damit die Lieferung einer Hose in dieser Farbe vereinbart; die Lieferung in einer anderen Farbe wäre vertragswidrig.

Zitat:
Kann man also eine Rückerstattung des Kaufpreises fordern, und zwar nicht nur der Hose und Rücksendekosten ( das wäre möglich auch ohnehin dank des 2wöchigen Widerrufsfrist und dessen, dass die teuerer als 40 Euro ist ), sondern auch Versandkosten ( der Versand war nicht kostenfrei ) .
a) Nach einem Fernabsatzwiderruf kann der Verbraucher die HINSENDEKOSTEN zurückerstattet verlangen. Die RÜCKSENDEKOSTEN kann er ebenfalls zurückerstattet verlangen, solange nichts anderes in zulässiger Weise (und wirksam!) vereinbart worden war. Zulässig wäre zu vereinbaren, daß der Verbraucher bei einem Rücksendewert bis 40 Euro die regelmäßigen Rücksendekosten tragen soll. Zulässig wäre aber auch, zu vereinbaren, daß der Käufer bei JEDEM Rücksendewert die Rücksendekosten tragen soll, wenn "auf Rechnung" geliefert worden war.

( "Unwirksam" wäre es, wenn lediglich im Text der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen würde, daß bis zu einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten vom Verbraucher zu tragen seien, wenn jedoch nirgendwo -insbesondere nicht in den AGB - eine entsprechende Vertragsregelung getroffen worden wäre ... )

b) Wenn der Käufer wegen nicht vertragsgerechter Lieferung zu einem Rücktritt berechtigt wäre ( weil weder eine "Mängelbeseitigung", noch eine "Lieferung einer vertragsgerechten=mängelfreien Sache" in Betracht käme ), dann kann er die HINSENDEKOSTEN zurückverlangen, und ebenso die Rücksendekosten ( es sei denn, der Verkäufer würde Kaufpreis+Hinsendekosten erstatten, und ausdrücklich auf eine Rücksendung verzichten. )

ABER: anders als bei einem Widerruf, hätte der nacherfüllungsberechtigte Käufer die Wahl, ob er die mangelhafte Ware zurückgeben, und sämtliche Zahlungen zurückverlangen will, oder ob er die nicht vertragsgerechte Ware behalten, und eine angemessene Kaufpreisminderung verlangen will.

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