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defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Dies ist eine Diskussion zu defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 11.07.2007, 06:52
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defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Guten Tag zusammen!
Nehmen wir an, die Kfz-Werkstatt W kauft im Auftrag des Kunden K beim Lieferanten L einen überholten Ersatzmotor für das mit Motorschaden defekte Auto des K, und baut den Motor samt aller Anbauteile mit großem Aufwand um. Beim Probleauf in der Werkstatt stellt sich heraus, dass der eingebaute Motor defekt ist. Wer haftet in diesem Fall für den Kaufpreis des Motors sowie (noch wichtiger) für die Umbaukosten (Arbeitslohn plus notwendige Teile wie Dichtungen, Schmiermittel etc.)?

Zusatzinformation: Mit dem Kauf des Motors wurde auch eine einjährige Funktionsgarantie gebucht. In diesem Fall dürfte diese jedoch unwirksam sein, da das Teil ja von Beginn an defekt war, oder?
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Alt 11.07.2007, 08:39
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AW: defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Hallo, die Frage ist welche der beiden Werkstätten, die, die den defekten Motor geliefert hat (L), oder die, die den defekten Motor bestellt und eingebaut hat (W)? Problem wird, so befürchte ich, sein, dass beide versuchen werden, mich als schwächstes Glied der Kette "auszusaugen". In den AGB von L heißt es, dass sich eine Sachmangelhaftung ("wenn dies schriftlich vereinbart wurde") nur auf die Teile, nicht aber die Arbeitsleistung bezieht. Ist Sachmangelhaftung eigentlich das Gleiche wie Gewährleistung?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 09:46
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AW: defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Mal abgesehen davon, dass der tugendhafte Pfade des Fiktiven verlassen wurde,
finden sich auch sehr eigenwillige Formulierungen in der Fallbeschreibung,
die den Sachverhalt eher verschleiern als alles andere ...

Was soll denn bedeuten: "kauft im Auftrag von K" (sinngemäss) ?
Ging die Rechnung von L direkt an K? Oder zahlt K eine Rechnung von W, auf
der der Motor aufgeführt ist?

Grundsätzlich heisst es seit der Schuldrechtreform Sachmängelhaftung ( ... in der Gewährleistungsfrist ).
Gewährlesitung ist der "alte" Begriff.

Im übrigen sieht das Schuldrecht ganz allgemein auch Schadensersatz wegen
"vergeblicher Aufwendungen" vor ( wie z.B. den Einbau ). Eine Einschränkung durch AGBs
ist hierbei IMHO nicht möglich.

Garantien jedlicher Art sind im übrigen was anderes als die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Sie sind freiwillige Zusatzleistungen, die über das gesetzliche hinausgehen ...
__________________
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Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 10:01
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AW: defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Zitat:
Zitat von onkelotto
Mal abgesehen davon, dass der tugendhafte Pfade des Fiktiven verlassen wurde,
finden sich auch sehr eigenwillige Formulierungen in der Fallbeschreibung,
die den Sachverhalt eher verschleiern als alles andere ...
Sorry für beides, ich bin Laie und von daher sehe ich mich nicht in der Lage, alles juristisch eindeutig zu formulieren, ich bemühe mich aber um Besserung, auch was die Darstellung angeht.

Zitat:
Zitat von onkelotto
Was soll denn bedeuten: "kauft im Auftrag von K" (sinngemäss) ?
Ging die Rechnung von L direkt an K? Oder zahlt K eine Rechnung von W, auf
der der Motor aufgeführt ist?
Letzteres ist der Fall. Konkret: K hat W den L als möglichen Lieferanten benannt, die Abwicklung des Kaufes des überholten Motors hat aber allein W übernommen. Insofern sind L und W die Vertragspartner bezüglich des Motorkaufs.

Zitat:
Zitat von onkelotto
Im übrigen sieht das Schuldrecht ganz allgemein auch Schadensersatz wegen
"vergeblicher Aufwendungen" vor ( wie z.B. den Einbau ). Eine Einschränkung durch AGBs
ist hierbei IMHO nicht möglich.
Das ist sehr interessant, als rechtlichem Laien war mir nicht bewusst, dass AGB durch Paragraphen des Schuldrecht außer Kraft gesetzt werden können. Demnach müsste allerdings wohl der W den L verklagen, da er sein Vertragspartner ist. Zu befürchten ist ja, dass sich W ersteinmal an den Auftraggeber K hält, dessen Pkw er noch als "Pfand" hat (hat er ein Recht dazu, den Pkw bis zur Klärung des Falles einzubehalten?).
Den (natürlich fiktiven) Kunden K sehe ich in der schwächsten Position bei dieser Sachlage, da L Vertragspartner von W ist kann K den L ja gar nicht verklagen, allenfalls als Nebenkläger, ist das korrekt?
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Alt 11.07.2007, 12:29
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Neue Situation - Update

neue Situation: W hat nun mit L vereinbart, dass der Wagen so wie er jetzt ist (also mit eingebautem defektem ATM) zu L (ca. 140 km entfernt) transportiert wird, und dort instandgesetzt wird, und dann wieder dort abgeholt wird (mit K's Beteiligung). Es fallen also zusätzlich die Transportkosten an, von denen ich erwarten darf, dass sie einigermaßen kulant abgewickelt werden.

Die Geschichte läuft also auf eine Kulanz von drei Seiten hinaus: L bessert nach, W engagiert sich und verzichtet auf die kostenwahre Veranschlagung der Transportkosten, und K übernimmt die zusätzlichen Kosten.

Ich weiß. im Prinzip, und das haben ja einige hier schon richtig vermutet, bräuchte K nicht einmal die Tranpsortkosten übernehmen, sondern L müsste dies laut $ 439 Abs. 2 BGB. Dieser beruft sich aber auf seine AGB, die solche Haftung ausschließen (ob rechtens oder nicht), und bevor das ganze sich weiter hinauszögert und Stress und womöglich Prozess- bzw. Anwaltskosten bereitet, kann K das akzeptieren.

Weiter Kommentare dennoch erwünscht!
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  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 15:59
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AW: defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Tip an K:
Was die Sachmängelhaftung angeht, möge K doch mal bitte L komplett
aus seiner Erinnerung streichen.

K hat bei W einen (funktionierenden) ATM sowie den Einbau bestellt.
Entsprechend steht W bei Annahme des Auftrages in der Pflicht, ein
inststandgesetztes funktionierendes Fahrzeug zu liefern.
Besteht ein Sachmangel hat ( ATM funktioniert nicht ) , muss W den Vertrag
KOSTENNEUTRAL für K nacherfüllen.

Was zwischen W und L läuft ist für K uninteressant.

L ist für K ausschliesslich bezgl. der Funktionsgarantie interessant.
... und optimaler Weise nur dann, wenn die Sachmängelhaftung nicht
mehr greift ( z.B. nach 7 Monaten/ Stichwort Beweislastumkehr )

Zitat:
Das ist sehr interessant, als rechtlichem Laien war mir nicht bewusst, dass AGB durch Paragraphen des Schuldrecht außer Kraft gesetzt werden können.
Eben nicht ... ich schrieb:
Zitat:
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  #7 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 16:12
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AW: defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Zitat:
Zitat von onkelotto
Eben nicht ... ich schrieb: Eine Einschränkung durch AGBs ist hierbei IMHO nicht möglich.
Nein nein, ich habe doch glaube ich richtig verstanden:
Zitat:
Zitat von jens1969
... dass AGB durch Paragraphen des Schuldrecht außer Kraft gesetzt werden können.
Das Schuldrecht "übertrumpft" (sorry für die Laiensprache) demnach die AGB des Lieferanten!?
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  #8 (permalink)  
Alt 12.07.2007, 16:18
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AW: defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Zitat:
Zitat von jens1969
Das Schuldrecht "übertrumpft" (sorry für die Laiensprache) demnach die AGB des Lieferanten!?
Nein - grundsätzlich sind AGB in dem Sinne 'stärker', daß dann nicht mehr die gesetzlichen, sondern eben die -per AGB- vertraglich vereinbarten Bestimmungen Vorrang haben.

Es sei denn, das Gesetz untersagt vom Gesetz in bestimmter Weise abweichende vertragliche Bestimmungen, gleichviel ob individuell ausgehandelt oder per AGB in den Vertrag einbezogen.

Oder das Gesetz erlaubt gesetzesvorrangige Vereinbarungen von Vertragsbestimmungen jedenfalls dann, wenn es sich um Allgemeine Geschäftsbedigungen handelt, nur unter gewissen strengen Voraussetzungen (zumutbare Kenntnisnahme, genehmigt, unmißverständlich, deutlich, gerecht, anständig, nicht übervorteilend, rücksichtsvoll, usw. )

AGB, mit denen beim Verbrauchsgüterkauf zum Nachteil eines Verbrauchers von gesetzlichen Nacherfüllungs-Vorschriften zum Schadensersatz statt der Leistung bzw. zur anstattdessen möglichen Forderung des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen abgewichen würde, dürften unwirksam sein.

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