Dies ist eine Diskussion zu defekt nach pkwverkauf - käufer fordert geld zurück innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| defekt nach pkwverkauf - käufer fordert geld zurück Ich habe eine Frage wenn jemand seinen PKW verkauft. Der PKW wurde unter "Ausschluss der Sachmängelhaftung" und ausdrücklich ohne Gewährleistungs- und Garantieansprüche mit dem Zusatz "gekauft wie gesehen" verkauft. Nehmen wir an es ist ein Privatverkauf und eine Besichtigung des PKW wurde vorher gemacht. Dem Käufer wurde eine Ratenzahlung in 2 aufeinanderfolgenden Raten beginnend ab xx.xx.2011 gestattet. Der Verkäufer hat sich im Kaufvertrag das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten. Nun das Problem. Circa eine Woche nach Übergabe des PKW ist die Achsaufhängung gebrochen und der Käufer möchte sein Geld von der ersten Rate wieder zurück haben da er sich "verar...t" vorkommt. Bei der Übergabe war aber alles i.o. und der Käufer fuhr immerhin noch eine Woche damit. Nun will Verkäufer auf das Geld der 2. Rate nicht verzichten da er vorher viel in den PKW investiert hat. Der Käufer will es nicht zahlen. Statt dessen will er das defekte Auto zurück geben. Nun meine Fragen. 1. Muss der Verkäufer das kaputte Auto zurücknehmen weil er den Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung hat ? 2. Kann Verkäufer den restlichen Betrag einfordern, notfalls einklagen ? Ich freue mich über jeden hilfreichen Hinweis ![]() MfG Andi S Geändert von kampfpudel (04.09.2011 um 13:10 Uhr). |
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