Dies ist eine Diskussion zu Bundesnetzagentur innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| ... mit erstaunen musste ich feststellen, dass die Bundesnetzagentur kein dauerhaftes Mandat zur Preiskontrolle auf dem Strom-Markt hat. Gerade weil nachweisbar der Strom-Markt bis heute nicht unter normalen Wettbewerbsbedingungen abläuft und die Energieversorgung auf Grundlage der Fachgesetze einer staatlichen Aufsicht unterliegt ist es für mich unverständlich weshalb diese Regelung keine Fortsetzung findet. Aus juristischer Sicht kann ich nicht glauben, dass Streitigkeiten beim Strompreis nun rein zivilgerichtlich ausgetragen werden sollen. Was ist denn hier aktuell der rechtliche Stand und was kann über die Hintergründe des ausgelaufenen Mandats der Bundesnetzagentur gesagt werden ?! |
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