Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Briefannahme verweigern

Dies ist eine Diskussion zu Briefannahme verweigern innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 13:11
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 18
Keine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cataluna hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Briefannahme verweigern

Person L hat seit ca. zwei Jahren eine einseitige "Brieffreundschaft" mit einer allseits bekannten Abzockfirma. Nach Umzug von Person L bzw. Beendigung des Nachsendeauftrages kam dann zunächst keine weitere Post mehr. Ein besonderes Ereignis in jüngster Zeit berechtigt allerdings zur Annahme, dass demnächst wieder "Post kommt". Ist es nun sinnvoll/ratsam, diese Post (UNGEÖFFNET) mit dem Vermerk zu versehen: Zurück an Absender, Annahme verweigert und abzuschicken? Oder könnte dies eventuell zu "besonderen Aktivitäten" seitens des Abzockers (weil Person L sich somit "bemerkbar macht") führen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 09:43
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Briefannahme verweigern

Es kommt wohl darauf an, ob der Kontakt wirklich einseitig ist. Werbung etc. könnte sicherlich zurückgeschickt werden, damit würde die Adresse jedoch verifiziert.
Falls in diesem Beispiel jedoch eine Geschäftsverbindung vorhanden wäre, in der berechtigte Forderungen offen wären, müsste L wohl den Kontakt zulassen, könnte jedoch ggf. versuchen, mit einer "endgültigen Leistungsverweigerung" dem Spuk ein Ende zu bereiten.
Neugierig gefragt: Welche Art der Abzocke könnten wir hier denn annehmen?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aussage verweigern ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 10.11.2010 14:55
Nachmieterbesichtigung verweigern? Mietrecht 10.06.2010 22:41
Rektionstest verweigern Straßenverkehrsrecht 02.07.2009 05:19
Aussage verweigern? Strafrecht / Strafprozeßrecht 15.11.2008 22:07
Bundeswehr verweigern Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 09.07.2008 19:51





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN